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Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ?
#4
Nur kurz: Lies mal §1360a Abs. 4 Satz 1 BGB, dann weiss du was du mit diesem Antrag zu tun hast: Du sollst die ganze Chose bezahlen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ? - von p__ - 01-10-2011, 08:41

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