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Wechselmodell in Tschechien
#1
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§26 Familiengesetz

Wenn beide Eltern in der Lage sind ihr Kind zu erziehen, und wenn sie Interesse daran haben, kann das Gericht ein Kind im Wechsel von beiden Elternteilen betreuen lassen, wenn es im Interesse des Kindes liegt.

Während in Deutschland trotz eindeutiger Urteile des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte immer noch an der gemeinsamen Sorge wie an einem geschmacklos gewordenen Kaugummi herumgekaut wird, sind unsere Nachbarn einen Schritt weiter oder gehen ihn gerade.
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