28-07-2013, 12:51
Das Verfahren wurde insgesamt mit gerichtlicher Vereinbarung beendet, wonach (Sohn) seinen gewöhnlichen Aufenthalt künftig beim Vater hat.
Das Gutachten wurde als (teilweise, nicht abschließend diskutiert) unbrauchbar eingeschätzt; insbesonders zum Gesundheitszustand von (Mutter) ließ es notwendige Schlußfolgerungen nicht zu. Nach dem Auftritt von (Mutter) im Verfahren war allen Anwesenden einschließlich der Anwältin von (Mutter) wohl klar, dass dies ein sehr wesentlicher Punkt ist. Insgesamt gab es kaum einen Zweifel, dass (Sohn) bei mir besser aufgehoben ist. Die Anwältin der Mutter tat dann sehr viel (wohl auch in der gerichtlich vorgeschlagenen Auszeit), dass es zu der Vereinbarung kam.
Die Vereinbarung trifft meine Intension; denn (Sohn) hat so weiterhin zwei gleichberechtigte Elternteile. Dies mag im Einzelfall zu Schwierigkeiten führen - aber wer sagt denn, dass Kinderhaben ausschließlich Freudehaben bedeutet? Und ich habe ja die Hoffnung, dass es (Mutter) gelingt, sich durch Inanspruchnahme entsprechender Hilfen soweit zu stabilisieren, dass (Sohn) sie wieder als empathischen Elternteil empfinden kann.
Hinsichtlich der Wiederanbahnung von Mutter-Sohn-Kontakten wurde als erster Schritt vereinbart, dass (Mutter) Sohn bei der Großmutter mütterlicherseits treffen könne (bereits erledigt).
In den Herbstferien wird (Sohn) bei der Großmutter mütterlicherseits sein. (Mutter) hat die Möglichkeit, ihn dort zu besuchen; wenn (Sohn) es möchte, kann er auch Zeit in der mütterlichen Wohnung (die ja auch die seine war) verbringen.
Danach muß man ´mal schauen...
Das Gutachten wurde als (teilweise, nicht abschließend diskutiert) unbrauchbar eingeschätzt; insbesonders zum Gesundheitszustand von (Mutter) ließ es notwendige Schlußfolgerungen nicht zu. Nach dem Auftritt von (Mutter) im Verfahren war allen Anwesenden einschließlich der Anwältin von (Mutter) wohl klar, dass dies ein sehr wesentlicher Punkt ist. Insgesamt gab es kaum einen Zweifel, dass (Sohn) bei mir besser aufgehoben ist. Die Anwältin der Mutter tat dann sehr viel (wohl auch in der gerichtlich vorgeschlagenen Auszeit), dass es zu der Vereinbarung kam.
Die Vereinbarung trifft meine Intension; denn (Sohn) hat so weiterhin zwei gleichberechtigte Elternteile. Dies mag im Einzelfall zu Schwierigkeiten führen - aber wer sagt denn, dass Kinderhaben ausschließlich Freudehaben bedeutet? Und ich habe ja die Hoffnung, dass es (Mutter) gelingt, sich durch Inanspruchnahme entsprechender Hilfen soweit zu stabilisieren, dass (Sohn) sie wieder als empathischen Elternteil empfinden kann.
Hinsichtlich der Wiederanbahnung von Mutter-Sohn-Kontakten wurde als erster Schritt vereinbart, dass (Mutter) Sohn bei der Großmutter mütterlicherseits treffen könne (bereits erledigt).
In den Herbstferien wird (Sohn) bei der Großmutter mütterlicherseits sein. (Mutter) hat die Möglichkeit, ihn dort zu besuchen; wenn (Sohn) es möchte, kann er auch Zeit in der mütterlichen Wohnung (die ja auch die seine war) verbringen.
Danach muß man ´mal schauen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...