25-06-2013, 14:30
(25-06-2013, 13:44)wackelpudding schrieb: "Es wird beantragt, das alleinige Sorgerecht auf die KM zu übertragen -hilfsweise das alleinige ABR- und den KV zu verpflichten, das Kind an die KM herauszugeben. Weiterhin wird beantragt, der KM auch für diese Anträge VKH unter Beiordnung von xyz zu bewilligen."
Ist zwar ohne echte Chance, aber trotzdem bitter, weil es zeigt wie sehr sich die Mutter verrannt hat und einfach nicht wieder herunterkommen will. Die Akzeptanz einer selbstverursachten Realität und das Leben als Umgangselternteil für die wenigen paar Jahre bis zum Erwachsensein des Kindes ist immer noch undenkbar für sie.
(25-06-2013, 13:44)wackelpudding schrieb: Ist es nun erforderlich/empfehlenswert wenn ich jetzt die Ablehnung der Anträge beantrage oder kann ich das lassen, weil es sich um ein Amtsverfahren handelt, wo -habe ich ´mal gelesen- Anträge eh´nur den Charakter von Anregungen haben?
Eine begütigende Anregung wird nur positiv sein.