17-10-2012, 21:58
witzig bei der befragung war u.a., das der unbestimmte rechtsbegriff des "berechtigten interesses" kritisiert wurde, um im selben moment mit dem "kindeswohl" um sich zu schlagen.
tenor der fragesteller war i.d.r., das der leibliche vater als störfaktor in bezug zur sozialen bzw. rechtlichen familie doch möglichst fernzuhalten sei, und das fraktionsübergreifend. eine fragestellerin landete folgerichtig zügig beim begleiteten umgang.
tenor der fragesteller war i.d.r., das der leibliche vater als störfaktor in bezug zur sozialen bzw. rechtlichen familie doch möglichst fernzuhalten sei, und das fraktionsübergreifend. eine fragestellerin landete folgerichtig zügig beim begleiteten umgang.