28-04-2013, 10:11
Aus der Pressemitteilung des Frauenministeriums:
Hat das Kind des leiblichen Vaters bereits einen rechtlichen Vater, sorgen die Neuregelungen künftig dafür, dass auch der leibliche Vater Kontakt zu seinem Kind haben kann, sofern er sich ernsthaft für sein Kind interessiert.
"Ernsthaft" ist also das Zauberwort. Um das festzustellen ist also wieder einmal ein Familienrichter gefragt.
Auch der Kontakt zum leiblichen Vater kann für ein Kind gut und förderlich sein
Was für eine bahnbrechende Erkenntnis!
Die Interessen der leiblichen Väter müssen sich dabei aber stets dem Wohl des Kindes unterordnen.
Die der leiblichen Mutter dagegen natürlich nicht.
Das Umgangsrecht des leiblichen Vaters ist an Hürden geknüpft, die sicher stellen, dass die Stabilität der sozialen Familie im Interesse des Kindes nicht unnötig gefährdet wird.
Mit anderen Worten: Besuchsonkel darf er sein, aber keinesfalls irgendwie das Patchworkkonstrukt der Mutter "stören", welches bezeichnenderweise von vornherein als "Stabilität der sozialen Familie" anerkannt wird.
Neben dem Recht auf Umgang erhalten leibliche Väter künftig auch das Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisses des Kindes zu verlangen, soweit das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht
Während die Mutter natürlich sämtliche Auskünfte erhält.
Hat das Kind des leiblichen Vaters bereits einen rechtlichen Vater, sorgen die Neuregelungen künftig dafür, dass auch der leibliche Vater Kontakt zu seinem Kind haben kann, sofern er sich ernsthaft für sein Kind interessiert.
"Ernsthaft" ist also das Zauberwort. Um das festzustellen ist also wieder einmal ein Familienrichter gefragt.
Auch der Kontakt zum leiblichen Vater kann für ein Kind gut und förderlich sein
Was für eine bahnbrechende Erkenntnis!
Die Interessen der leiblichen Väter müssen sich dabei aber stets dem Wohl des Kindes unterordnen.
Die der leiblichen Mutter dagegen natürlich nicht.
Das Umgangsrecht des leiblichen Vaters ist an Hürden geknüpft, die sicher stellen, dass die Stabilität der sozialen Familie im Interesse des Kindes nicht unnötig gefährdet wird.
Mit anderen Worten: Besuchsonkel darf er sein, aber keinesfalls irgendwie das Patchworkkonstrukt der Mutter "stören", welches bezeichnenderweise von vornherein als "Stabilität der sozialen Familie" anerkannt wird.
Neben dem Recht auf Umgang erhalten leibliche Väter künftig auch das Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisses des Kindes zu verlangen, soweit das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht
Während die Mutter natürlich sämtliche Auskünfte erhält.