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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#76
(06-02-2013, 15:43)lordsofmidnight schrieb: Was ist denn, wenn das Kind in der neuen Familie überhaupt keine Geborgenheit hat, oder gar keine neue Familie existiert, Frau Minsterin?
Solange es einen rechtlichen Vater gibt, der dem Staat die Kosten vom Hals hält, hat das Kind immer Geborgenheit und sein Wohlergehen ist hinreichend sichergestellt.
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#77
Und hier der zugrundeliegende Gesetzentwurf auf fast 20 Seiten samt Stellungnahme Bundesrat: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/121/1712163.pdf

Wie die Presseerklärung: Noch schwachsinniger geht es kaum.
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#78
Zitat:Rechtsausschuss - 24.04.2013
Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters“ (17/12163) einstimmig angenommen.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_...25/01.html
Das wird dann wohl noch vor der BT-Wahl durchkommen. Minimalst....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#79
Aus der Pressmitteilung des BMJ, vom 26.04.2013:
Zitat: Das Gesetz erkennt damit die berechtigten Interessen leiblicher Väter an, die sich Kontakt zu ihnen wünschen, und zwar auch dann, wenn Kinder mit ihren rechtlichen Eltern in einer intakten sozialen Familie aufwachsen. Die Interessen der leiblichen Väter müssen sich dabei aber stets dem Wohl des Kindes unterordnen.

Aus der Nachrichtenagentur dpa (u.a.: AA, RN, FR, SD):
Zitat:Künftig soll hingegen entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für den Nachwuchs übernehmen will.

Warum deutet diese Nachrichtenagentur das Wort „Interesse“ um, in das Wort „Verantwortung“?
„Verantwortung“ hieße „elterliche Sorge“, davon ist das Matriarchat jedoch, betreffend heterosexuelle Männer mit deutschem Pass, Lichtjahre entfernt. Diese Meldung ist insoweit eine Falschmeldung.

Wenn schon etliche Fälle zu § 1684 BGB scheitern und noch weit mehr zu § 1685 BGB, dürfte der Nachweis schon jetzt erbracht sein, dass dieses weitere Reförmchen nicht mehr war, als eine weitere Verschwendung von Steuergeldern. Lediglich bestätigt wurde die ohnehin bestehende Nachrangigkeit nicht als solche anerkannter Väter.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#80
Aus der Pressemitteilung des Frauenministeriums:

Hat das Kind des leiblichen Vaters bereits einen rechtlichen Vater, sorgen die Neuregelungen künftig dafür, dass auch der leibliche Vater Kontakt zu seinem Kind haben kann, sofern er sich ernsthaft für sein Kind interessiert.

"Ernsthaft" ist also das Zauberwort. Um das festzustellen ist also wieder einmal ein Familienrichter gefragt.

Auch der Kontakt zum leiblichen Vater kann für ein Kind gut und förderlich sein

Was für eine bahnbrechende Erkenntnis!


Die Interessen der leiblichen Väter müssen sich dabei aber stets dem Wohl des Kindes unterordnen.

Die der leiblichen Mutter dagegen natürlich nicht.


Das Umgangsrecht des leiblichen Vaters ist an Hürden geknüpft, die sicher stellen, dass die Stabilität der sozialen Familie im Interesse des Kindes nicht unnötig gefährdet wird.

Mit anderen Worten: Besuchsonkel darf er sein, aber keinesfalls irgendwie das Patchworkkonstrukt der Mutter "stören", welches bezeichnenderweise von vornherein als "Stabilität der sozialen Familie" anerkannt wird.


Neben dem Recht auf Umgang erhalten leibliche Väter künftig auch das Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisses des Kindes zu verlangen, soweit das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht

Während die Mutter natürlich sämtliche Auskünfte erhält.
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#81
Die Konstruktion von Begriffen wie "Kindeswohl" durch Juristen war immer schon lächerlich, ein trauriger Versuch Kinder und Familie für einen Gerichtssaal zuzuschneiden. Noch nie war er aber so lächerlich wie bei dieser Gesetzesänderung, weil er dort so herausragend an die Spitze gestellt wird.

Im Lichte dieser Spitze wird die Definitionshohlheit von "Kindeswohl" besonders gut sichtbar. Das ist wohl die grösste Leistung des neuen Gesetzes. Diese verquere Mischung aus kalter und warmer Adoption, verzweifeltem Versuch ein "Frau und Mann treiben es miteinander, Kind entsteht" irgendwie in eine künstliche Juristenkonstruktion einzupassen ist schon an sich lächerlich. Das alles auf eine erfundene, wandelbare und extrem subjektive Eigenerfindung eines "Kindeswohls" zu stellen - das ist schon eine Leistung für sich.

Die Rechnung für den Aufwand, die Sitzungen, die Druckwerke, die "Berater" dieses Gurkengesetzes gehört den Verantwortlichen präsentiert, nicht dem Steuerzahler. Zahlt für euren Müll selber. Ich tue es nicht.
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#82
So nun ist es auch durch den Bundesrat:

Zitat:Der Bundesrat hat das vom Bundestag im April dazu beschlossene Gesetz gebilligt. Entscheidend ist demnach künftig, ob der leibliche Vater ein "ernsthaftes Interesse" an seinem Kind gezeigt hat und ob der Kontakt dem Kindeswohl dient.
http://de.nachrichten.yahoo.com/leiblich...25469.html

Nun können sich die Richter über das "ernsthafte Interesse" hermachen...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#83
Die Süddeutsche zum Inkrafttreten des Gesetzes am 13.Juli 2013 :
http://www.sueddeutsche.de/politik/neues...-1.1719751
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#84
Wenn ein Autotuner bei einem PKW 5 PS mehr einverplanzt, so spricht er gerne davon, das der Motor gestärkt wurde. Kein Effekt.
Ähnlich wie beim PKW geht es uns Vätern. Nach der Änderung in Sorgerechtsfragen in diesem Jahr, ging Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nun mit einem weiteren Schritt vor.

Neues Umgangsrecht für Väter - Dabei sein
http://www.sueddeutsche.de/politik/neues...-1.1719751

Und die alles entscheidende Frage, ob man das Kind denn nun auch gegen den ausdrücklichen Willen einer Mutter sehen wird, hängt, wie nicht anders zu erwarten mal wieder vom ernsthaften Interesse des Vaters und seiner Eignung ab, die von dritten nach eigenem Duktus wieder beurteilt werden wird. Denn weiterhin wie nicht anders zu erwarten, sind soziale und wirtschaftliche Verhältnisse eines Vaters nach der Trennung meistens derartig ruiniert worden, das es ihnen ein leichtes sein wird, den Joker "Totschlagargument Kindeswohl" hervorzuziehen.

"Stärkung", ein Wort was in die Unwörterliste der Geschichte eingehen sollte.
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#85
Leseraufruf zum Recht, das vor einem Jahr in Kraft getreten ist: http://www.zeit.de/community/2014-07/umg...lung-vater

Haben Sie Erfahrungen mit dem neuen Gesetz gemacht, als Vater, Mutter oder als Kind? Haben Sie dank der rechtlichen Neuregelung Ihren Vater bzw. Ihr Kind kennen gelernt? Hat sich Ihr Leben dadurch verändert? Erzählen Sie uns davon. Bitte schreiben Sie uns per E-Mail an leseraufruf@zeit.de, Betreff "Vaterschaft".
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