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Antwaltszwang in Unterhaltssachen
#13
Hi, schön wärs. In den Unterhaltsleitlinien des OLG BBG steht: "Kosten, mit denen ein Mieter üblicherweise nicht belastet wird, sind abzusetzen." Dazu gehören die von Dir benannten Kosten leider nicht. Hierzu zähle ich bspw. Instandhaltungs- und Finanzierungskosten, da diese nicht umlagefähig sind.
Gruß
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RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Ibykus - 14-09-2011, 19:39
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 14-09-2011, 20:57
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von blue - 14-09-2011, 23:00
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:28
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Zahlemann - 15-09-2011, 07:32
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:44

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