14-09-2011, 15:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-09-2011, 15:28 von Camper1955.)
Hallo Zahlemann
Ja, weil sie von 120 qm Wohnfläche ausging. Da sind 5,00 € pro qm doch in Ordnung finde ich.
Das ist natürlich etwas, was du monieren kannst. Entweder Steuererstattung raus, oder Weiterbildung rein.
Hast Du genaue Angaben, wie hoch deine Umgangskosten sind?
In der Regel werden höhere Umgangskosten ja nur angerechnet, wenn eine relativ hohe Fahrstrecke zu überbrücken ist.
Dann stell doch den Antrag, dass Dein notwendiger Selbstbehalt erhöht werden muss, weil sich Deine Ausgaben nicht minimieren lassen.
Ich antworte Dir jetzt wirklich nur als Laie. Ich bin erfreut darüber, mit Dir kommunizieren zu dürfen. Reg Dich also bitte nicht auf, wenn meine Kommentare dumm oder unverständlich erscheinen.
Manches kapier ich erst nach dem 2. oder 3. Mal.
lg
Camper
Zitat:auf den ersten Blick sieht es sicherlich ganz gut aus. Wirfst Du einen zweiten Blick hinter die Kulissen und rechnest mal ein bisschen, stellst Du fest, dass erstens der Wohnvorteil mit 600,-€ angerechnet wurde, damit Richterlein nicht in die Mangelfallberechnung kommt.
Ja, weil sie von 120 qm Wohnfläche ausging. Da sind 5,00 € pro qm doch in Ordnung finde ich.
Zitat:Zweitens hat man mir zwar die Weiterbildungskosten nicht angerechnet, aber die Steuererstattung für diese sehrwohl einkommenserhöhend angerechnet.
Das ist natürlich etwas, was du monieren kannst. Entweder Steuererstattung raus, oder Weiterbildung rein.
Zitat:Weiter sind die Umgangskosten für Richterlein nicht über das übliche Maß??? Hallo, bei seiner Besoldung hätte ich damit auch kein Problem, bei meinem Einkommen habe ich da schon ein mächtiges.
Hast Du genaue Angaben, wie hoch deine Umgangskosten sind?
In der Regel werden höhere Umgangskosten ja nur angerechnet, wenn eine relativ hohe Fahrstrecke zu überbrücken ist.
Zitat:Ganz vergessen habe ich, wie ich meine zusätzlichen Ausgaben (welche das auch immer sein mögen hat das Gericht offen gelassen) minimieren soll.
Dann stell doch den Antrag, dass Dein notwendiger Selbstbehalt erhöht werden muss, weil sich Deine Ausgaben nicht minimieren lassen.
Ich antworte Dir jetzt wirklich nur als Laie. Ich bin erfreut darüber, mit Dir kommunizieren zu dürfen. Reg Dich also bitte nicht auf, wenn meine Kommentare dumm oder unverständlich erscheinen.
Manches kapier ich erst nach dem 2. oder 3. Mal.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.