08-09-2011, 13:14
(08-09-2011, 08:47)Eifelaner schrieb: Der anteilige Unterhalt bis 13.09. geht an die Mutter, der Rest an das Kind.Damit könnte ich der Pragmatik halber auch gut mitgehen. Auch die anderen Anmerkungen von @Eifelaner she ich eher als Ergänzungen denn als Widerspruch.
(08-09-2011, 08:56)camparso schrieb: was kann sie denn machen wenn ich nicht zahle???Sich ärgern, vielleicht??
(08-09-2011, 08:56)camparso schrieb: vollstrecken geht ja wohl schlecht ohne titel!Definitiv richtig.
Nebenverdienst ist irrelevant und Verpflichtung zur Fortführung/Wiederaufnahme entfällt wegen Wegfall der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
(08-09-2011, 08:56)camparso schrieb: - könnte ich ihr ja quasi das halbe monat zahlen... und des wars dann....Das ist doch nicht der schlechtestes Weg. Verbunden mit einem Brief je an die Mutti:
"Das wars. Wegen Ansrpüche würde ich jetzt nur noch mit Kind reden."
.... und das Kind:
" Du wirst 18. Damit kannst du Ansprüche selbst wahrnehmen. Du müßtest sagen was du machst (Ausbildung, etc. ), welche Einkünfte du dort hast, und mir das Einkommen deiner Mutti offenlegen. Übrigens: Das Kindergeld wird dir jezt von Mutti direkt ausgezaht. Melde dich. !"
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #