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let's get ready to rumble! brief von der ex zwecks restforderung
#7
(08-09-2011, 08:47)Eifelaner schrieb: Der anteilige Unterhalt bis 13.09. geht an die Mutter, der Rest an das Kind.
Damit könnte ich der Pragmatik halber auch gut mitgehen. Auch die anderen Anmerkungen von @Eifelaner she ich eher als Ergänzungen denn als Widerspruch.

(08-09-2011, 08:56)camparso schrieb: was kann sie denn machen wenn ich nicht zahle???
Sich ärgern, vielleicht??

(08-09-2011, 08:56)camparso schrieb: vollstrecken geht ja wohl schlecht ohne titel!
Definitiv richtig.

Nebenverdienst ist irrelevant und Verpflichtung zur Fortführung/Wiederaufnahme entfällt wegen Wegfall der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

(08-09-2011, 08:56)camparso schrieb: - könnte ich ihr ja quasi das halbe monat zahlen... und des wars dann....
Das ist doch nicht der schlechtestes Weg. Verbunden mit einem Brief je an die Mutti:
"Das wars. Wegen Ansrpüche würde ich jetzt nur noch mit Kind reden."

.... und das Kind:
" Du wirst 18. Damit kannst du Ansprüche selbst wahrnehmen. Du müßtest sagen was du machst (Ausbildung, etc. ), welche Einkünfte du dort hast, und mir das Einkommen deiner Mutti offenlegen. Übrigens: Das Kindergeld wird dir jezt von Mutti direkt ausgezaht. Melde dich. !"
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: let's get ready to rumble! brief von der ex zwecks restforderung - von sorglos - 08-09-2011, 13:14

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