23-08-2011, 15:19
Vielleicht kann sich jemand an den Namen und sein Blog erinnern, juristischer Kämpfer für gemeinsames Sorgerecht: Anwalt Schulte-Frolinde, http://schultefrohlinde.de
Es hat seit dem 8. August diesen Jahres seine beiden Kinder bei sich und ist gemeinsam sorgeberechtigt. Der lesenswerte und leider auch schockierende Blogeintrag dazu: http://schultefrohlinde.de/node/190 - mit Klarnamennennung einiger Beteiligter.
Er hat das gemeinsame Sorgerecht nicht über ein Gericht bekommen, sondern weil die Kindsmutter unterschrieben hat, als ihr klargemacht wurde dass den Kindern sonst eine Pflegefamilie droht. Die "beste Freundin" hat nochmal massiv abgeraten (Richterin!!):
"Wie sich herausstellte, hat eine Bekannte der Kindesmutter, die Richterin am Landgericht Berlin Frau Stefanie Gollan (37. Zivilkammer), telefonisch massiv Einfluss auf die bereits in der Klinik befindliche Frau ausgeübt, sie dürfe mir auf keinen Fall das gemeinsame Sorgerecht einräumen. Durch die ältere Schwester der Kindesmutter, selbst Ärztin, daraufhin telefonisch zur Rede gestellt, erklärte Frau Gollan, ich sei ein Psychopath, habe "einen an der Klatsche", sei aggressiv und gewalttätig. Auf die Frage, wie sie darauf komme, blieb Frau Gollan eine Antwort schuldig. Am nächsten Tag durch meine Schwester telefonisch zur Rede gestellt, war Frau Gollan nicht bereit, ihre Aussage zu wiederholen, sagte jedoch, sie sei grundsätzlich dagegen, dass Männer in Deutschland Rechte zu ihren Kindern haben, darin sei sie sich mit den meisten ihrer Kollegen einig. Als meine Schwester darauf hinwies, das BVerfG sehe dass doch inzwischen etwas anders, entgegnete sie, dann solle ich dass doch durchklagen."
Schade, dass das nicht schriftlich vorliegt, damit hätte man diese Figur als allen Verfahren zum Sorgerecht wegen Befangenheit hinauswerfen können. Kommentare zum Thema Richterausbildung und Neutralität der Justiz erspare ich mir. Der Einblick in diesen Beruf anlässlich SFs Fall spricht auch so für sich.
Es hat seit dem 8. August diesen Jahres seine beiden Kinder bei sich und ist gemeinsam sorgeberechtigt. Der lesenswerte und leider auch schockierende Blogeintrag dazu: http://schultefrohlinde.de/node/190 - mit Klarnamennennung einiger Beteiligter.
Er hat das gemeinsame Sorgerecht nicht über ein Gericht bekommen, sondern weil die Kindsmutter unterschrieben hat, als ihr klargemacht wurde dass den Kindern sonst eine Pflegefamilie droht. Die "beste Freundin" hat nochmal massiv abgeraten (Richterin!!):
"Wie sich herausstellte, hat eine Bekannte der Kindesmutter, die Richterin am Landgericht Berlin Frau Stefanie Gollan (37. Zivilkammer), telefonisch massiv Einfluss auf die bereits in der Klinik befindliche Frau ausgeübt, sie dürfe mir auf keinen Fall das gemeinsame Sorgerecht einräumen. Durch die ältere Schwester der Kindesmutter, selbst Ärztin, daraufhin telefonisch zur Rede gestellt, erklärte Frau Gollan, ich sei ein Psychopath, habe "einen an der Klatsche", sei aggressiv und gewalttätig. Auf die Frage, wie sie darauf komme, blieb Frau Gollan eine Antwort schuldig. Am nächsten Tag durch meine Schwester telefonisch zur Rede gestellt, war Frau Gollan nicht bereit, ihre Aussage zu wiederholen, sagte jedoch, sie sei grundsätzlich dagegen, dass Männer in Deutschland Rechte zu ihren Kindern haben, darin sei sie sich mit den meisten ihrer Kollegen einig. Als meine Schwester darauf hinwies, das BVerfG sehe dass doch inzwischen etwas anders, entgegnete sie, dann solle ich dass doch durchklagen."
Schade, dass das nicht schriftlich vorliegt, damit hätte man diese Figur als allen Verfahren zum Sorgerecht wegen Befangenheit hinauswerfen können. Kommentare zum Thema Richterausbildung und Neutralität der Justiz erspare ich mir. Der Einblick in diesen Beruf anlässlich SFs Fall spricht auch so für sich.