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Zwangs- und Ordnungsgeldanträge wegen Umgang, Gerichtstermin
#1
Die KM hatte gg mich Anfang 2009 zwei Zwangsgeldanträge gestellt, die wegen offensichtlicher Unschlüssigkeit vvh unbegründet sind.
Es sind stattdessen aus einem Rachegedanken (gg sie selbst wurde schon ein Zwangsgeld vollstreckt) heraus motivierte Versuche, mich als redlichen Vater zu diskreditieren. Dabei hatte die KM sich vermutlich von ihrer damaligen Rechtsvertretung anleiten lassen, die -als Fachanwältin f. FamR!- seinerzeit beantragt hatte, den Umgang ganz auszuschließen, weil ich meiner Tochter eine Bepanthen-Salbe auf das Augenlid aufgetragen und die aber nichts geholfen hatte ...

Aber auch die für diese Anträge besonderen Sachurteilsvoraussetzungen (zwztl gilt ja das FamFG) liegen nicht vor.

Der nun mit der Vertretung der KM beauftragte RA (gg den ich in anderer Sache einen Strafantrag wegen § 186 StGB gestellt hatte) hatte die Erledigung dieser Verfahren mehrmals angemahnt.
Ich selbst hatte mittlerweile auch schon mit Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht, sollte mir nicht umgehend der Sachstand mitgeteilt werden.

Nun endlich bequemt man sich bei Gericht und schreibt mir:
FamG Tecklenburg schrieb:In der Sache konnte bislang hinsichtlich der noch unerledigten Zwangsgeldanträge der KM noch nicht festgestellt werden, dass dem KV bereits die Verhängung von Zwangs-/ Ordnungsmitteln angedroht wurde.

Und nun der Brüller:
FamG Tecklenburg schrieb:Dies beabsichtigt das Gericht nachzuholen.
Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme (Frist) gegeben.

Das Familiengericht Tecklenburg hat vermutlich für sich entschieden, dass es auf einen Beschluss mehr oder weniger nicht ankommt, der vom OLG zurückgewiesen wird.

Wo leben wir?
Müssen wir das Allereinfachste, nämlich das Wohl unserer Kinder, neu definieren und mit VäterVernichtung gleichsetzen?
Oder genügt es -wie an den Fachhochschulen- ein Curriculum an Universitäten für Juristen einzurichten, um einen bloß zufälligen Examenserfolg auszuschliessen?

Es mag überheblich klingen, aber wenn die Gegner (zu denen ich mittlerweile längst auch die Familiengerichte zähle) nicht gleichwertig sind, fängt's an "dröge" zu werden.

Wenn Parteien sich streiten, ruft man ein Gericht deswegen an, weil es kompetent und gerecht vermitteln oder entscheiden soll.
Stattdessen mutieren Familiengerichte zu Kasperletheater, die ernst zu nehmen und in Anspruch zu nehmen immer weniger Grund besteht.

Geht's außerhalb der Rechtsordnung vielleicht doch schneller und gerechter und damit kindeswohlorientierter?







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Nachrichten in diesem Thema
Zwangs- und Ordnungsgeldanträge wegen Umgang, Gerichtstermin - von Ibykus - 19-08-2011, 16:09
RE: wieder ein Brüller ... - von p__ - 19-08-2011, 21:35
RE: wieder ein Brüller ... - von Bluter - 20-08-2011, 08:47
RE: wieder ein Brüller ... - von Ibykus - 28-08-2011, 17:54
RE: wieder ein Brüller ... - von Ibykus - 22-03-2012, 17:07

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