10-09-2011, 08:51
(10-09-2011, 08:00)Ostvater schrieb: Aufgrund der BAB und Lehrlingsgeld und KG müsste daher doch kaum noch einer ab 18 Unterhalt zahlen, oder liege ich da falsch?
40% studieren, BAB erhält nur ein geringer Prozentsatz derer in Ausbildung. BAB erhält z.B. nur, wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil er dort nicht wohnen könnte. Alles unter zwei Stunden Fahrt ist zumutbar. BAB gibts auch nur über 18 und wenn das Elterneinkommen unter den Grenzen liegt. Nur für betriebliche Ausbildungen, nicht für schulische. Nur für Erstausbildung. Da sind also eine Menge Siebe, so viel bleiben da nicht übrig.
Jetzt wird das auch klarer, was du eigentlich meinst. Es gibt nichts zusätzlich zu BAB, sondern die Agentur für Arge füllt seinen Bedarf mittels BAB auf. Damit bist du aus der Unterhaltsssache raus.
BAB: §§ 60 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)