09-09-2011, 15:31
kann dazu nur sagen, das es einen Rechner im Internet bei der Arge gibt, wo das (Brutto) Einkommen der Eltern, des Kindes, der gesamten Fahrtkosten (auch der nicht unbedingt nötigen (Heimfahrten zu Mutti), Wohnkosten (300 €) ect. eingetragen werden. Dieser rechnet das unabhängig davon aus, ob Unterhalt gezahlt wird oder nicht.
der Wortlaut: Sie haben einen Gesamtbedarf von 677 €, von dem 372 € anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist. Ihnen steht 305 € zu..
Wenn ich jetzt die 305 € zu den 424 Netto Lehrlingsgeld + Kindergeld addiere...
Wohngeld gibt es nicht zusätzlich, dabereits im BAB einbegriffen.
der Wortlaut: Sie haben einen Gesamtbedarf von 677 €, von dem 372 € anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist. Ihnen steht 305 € zu..
Wenn ich jetzt die 305 € zu den 424 Netto Lehrlingsgeld + Kindergeld addiere...
Wohngeld gibt es nicht zusätzlich, dabereits im BAB einbegriffen.