10-08-2011, 13:44
(10-08-2011, 12:52)Eifelaner schrieb: Den Bedarf würde ich so sehen: 670 - 424,45 - 184 + 90 (ausbildungsbedingter Aufwand, Ausnahme Kammergerichtsbezirk Berlin) = 151,55.
Die 90,00 € ausbildungsbedingter Aufwand gelten nicht, wenn das Kind auswärts wohnt.
Dadurch ist der Bedarf 670,00 € - 424,00 € - 184,00 € = 62,00 €
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.