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BGH XII ZR 94/09 Vollzeittätigkeit keine überobligatorische Belastung
#8
Wer es, aus welchen Gründen auch immer, nicht bis zum BGH treiben will oder kann. sollte sich immer wieder folgende Teilbegründung eines OLG´s vor Augen führen.

Abs. 12
Als ungelernte Kraft könne die Beklagte aus einer halbschichtigen Erwerbstätigkeit lediglich ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 500 € erzielen.


Also, junge Männer, wenn unbedingt feste Beziheung, Kind, zusammenziehen, Ehe, blah...blah, dann aber bitteschön eine Dame mit guter Ausbildung und eigenem Einkommen. Exclamation
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RE: BGH XII ZR 94/09 Vollzeittätigkeit keine überobligatorische Belastung - von blue - 03-08-2011, 11:25

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