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Unterhalt und Hauskauf
#6
Es ist allerdings davon aus zu gehen, dass die finanzierende Bank Euch Beide im Vertrag sehen will. Das kann ich nicht abschließend beurteilen, je nachdem wie Deine eigenen Einkünfte sind und ob das der Bank ausreicht.
Auch wenn Dein Mann nicht allzu viel verdient, wird Er gerne als 2. Darlehensnehmer genommen und ist demnach erst einmal auch mit in der Schuldhaftung.
Sollte dieser Fall eintreten, hat Er ja auch, zumindest theoretisch, den Abtrag mit zu zahlen. Dann kann man durchaus im Notarvertrag festhalten lassen - so wie Du sagtest - dass bei einer Trennung Deine Haushälfte ihm zufällt. (So sah mein Vertrag auch aus - sehr zur Freude der Ex ;-), mit den aber oben genannten evtl. auftauchenden Problemen in Bezug auf Unterhaltsforderungen.
Sollte Dein Vater kaufen und Ihr bei ihm mieten, wärd Ihr natürlich auf der sicheren Seite. Die eventuellen Pflegekosten könnten einmal ein Problem werden, wenn Er dann bezahlten Besitz hätte.
Mit einer relativ günstigen Pflegetagegeldversicherung kann man Abhilfe schaffen und das Thema ist erledigt. Im Übrigen kann man auch günstig Risiko-Lebensversicherungen abschließen, die Jemanden absichern können und deren Summe NICHT in die Erbmasse fällt !
Und das muß man ja keinem erzählen, dass man von einem Versicherer Geld bekommen hat.....
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Unterhalt und Hauskauf - von Angel - 25-07-2011, 10:22
RE: Unterhalt und Hauskauf - von p__ - 25-07-2011, 11:05
RE: Unterhalt und Hauskauf - von Angel - 25-07-2011, 11:47
RE: Unterhalt und Hauskauf - von p__ - 25-07-2011, 14:35
RE: Unterhalt und Hauskauf - von Angel - 26-07-2011, 08:22
RE: Unterhalt und Hauskauf - von Nappo - 26-07-2011, 15:13
RE: Unterhalt und Hauskauf - von Angel - 28-07-2011, 07:41

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