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berufliche Einschränkungen - was nun?
#19
(18-07-2011, 19:20)sorglos schrieb: Keine Scheu mit dem Treffen. Könnte dir einige Dutzend Bescheide vorlegen von Papas, die das mustergültig durchziehen. In der Anfangsphase braucht man ein wenig Mühe, Konsequenz und Brechstange, dann läuft es.
was läuft?
Was man derzeit "durchzieht" oder was bereits durchgezogenn wurde und entsprechend verwendet werden könnte?

sorglos schrieb:
(18-07-2011, 17:36)Ibykus schrieb: Die BAfA fordert z.Bsp., dass man auf Abänderung des Unterhaltstitels klagen muss, wenn man bei Absetzung des titulierten Unterhaltsanspruchs vom Einkommen selbst hilfsbedürftig wird .....:
So ein Quatsch. Wer zum Teufel ist "BAfA"?? Die oder der meint sich über höchstrichterliches Recht hinwegzusetzen?
BSG B 4 AS 78/10 R - Bei ALG-II-Bezug mindert Unterhalt voll das Einkommen
Im Fall der Fälle, dass man tatsächlich eine schriftliche Aufforderung bekäme (die es bestimmt nicht gibt - nur Vorzimmerntanten-Gelaber), dann stellt man erstmal Antrag auf Kostenübernahme für die Klage. Dann wird man weitersehen.
ebend!
Vorher von Quatsch zu reden, macht sowieso keinen Sinn.
Die für mich zuständige SGB II-Stelle hat übrigens aus einem noch anderen Grund Bedenken geäußert!
Im Übrigen stellt sich die BAfA (Bundesanstalt für Arbeit) nicht in Widerspruch zu der höchstrichterlichen Rechsprechung, wonach die titulierte Unterhaltspflicht das Einkommen mindert - so steht's doch schon im Gesetz!
Fraglich bleibt scheinbar noch, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit aufgestockt wird.
Den Gesetzeswortlaut wieder zu geben braucht's nicht mehr, als lesen zu können.
Was erzürnt denn nun Dein Gemüt so sehr, dass Du so unwirsch reagierst, wenn man sich bei den bislang bekannten Einzelheiten noch ein wenig zurück hält?
Wo bleiben die Einzelheiten und Ergebnisse - ich lese dazu auch nix bei www.Umgangskosten.de - leider!
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RE: berufliche Einschränkungen - was nun? - von Dzombo - 17-07-2011, 18:00
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