14-07-2011, 16:41
Der Kläger ist n Anwalt.
Vielleicht kommt's ja demnächst so, dass der Bundestag "erkennt", dass hier wirklich etwas getan werden muss: nämlich dass die Krankenkasse generell annehmen darf, dass eine Lebensgemeinschaft besteht und dass deshalb der Hauptverdiener, sofern er nicht in einer GKV ist, generell alle Haushaltsmitglieder krankenversichern muss.
Vielleicht kommt's ja demnächst so, dass der Bundestag "erkennt", dass hier wirklich etwas getan werden muss: nämlich dass die Krankenkasse generell annehmen darf, dass eine Lebensgemeinschaft besteht und dass deshalb der Hauptverdiener, sofern er nicht in einer GKV ist, generell alle Haushaltsmitglieder krankenversichern muss.