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BGH vom 1.6.2011: Kind mitbetreuen statt Betreuungsunterhalt zahlen
#3
@Ibykus...

Das ich das noch erleben darf. Du kennst tatsächlich noch die Wörter "Wir" und "bitte". Ich bin vom Hocker gehaun!
Was passiert mit den vielen geprellten Vätern, wenn plötzlich das möglich wird, was bis dato der Unmöglichkeit unterlag? Väter, die jahrelang gegen Windmühlen angerannt sind und denen ihre Kinder abhanden gekommen sind. Wenn die geprellten Väter also jahrelang mit genau den Argumenten vor Gericht gescheitert sind, die die nunmehr Gewicht haben? Sagt man denen dann, sorry, die Zeiten ändern sich. Und was ist mit denen, die sich aufgegeben haben und sich weigern, nunmehr das zu machen, was sie früher wollten und nur nicht durften? Erst hat man sie entsorgt, finanziell fertig gemacht, ausgeblutet und wie Müll weggeworfen. Dann aber will man sie möglich ein zweites Mal zwingend. Nämlich plötzlich das zu machen, was man ihnen jahrelang verwehrt hat. Wer ersetzt den entstanden Schaden, der zumindest moralisch nicht wieder gutzumachen ist. Ups! Tut usn leid, andere Zeiten, anderes Recht.
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RE: BGH vom 1.6.2011: Kind mitbetreuen statt Betreuungsunterhalt zahlen - von Dzombo - 13-07-2011, 12:54

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