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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#15
???
Was hat das jetzt mit dem oben gesagten zu tun?

Ein Wohnvorteil wird immer angerechnet, wenn die Kosten wie die von dir genannten, diesen nicht aufzehren.

Deswegen kann ein Wohnvorteil bestenfalls 0,- sein, niemals negativ aber sehr oft positiv.
Vor Allem, weil Richter hier gerne ihren Einkommensphantasien freien Lauf lassen.
So wie z.B. auch bei Dienstwagen.
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RE: Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? - von beppo - 04-07-2011, 22:09

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