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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
#1
Hallo miteinander,

3 Jahre habe ich meiner Ex jeden Monat brav den Unterhalt für unseren mittlerweile 12jährigen Sohn bezahlt, es waren zuletzt mtl. 285 Euro...

Nun ist mir vor ein paar Tagen, vom hiesigen JA mitgeteilt worden, das Beistandschaft für unseren Sohn eigerichtet wurde, mit dem Ziel Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Abgabe der Einkommensbelege und ausgefüllten Fragebögen vom JA bis 11.7. ...
"Diese Auskunft wird zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruches begehrt ( § 1613Abs. 1 BGB)" --> schreibt JA

Was dieser sogenannte Titel bedeutet, habe ich hier auf diesen Seiten erstmal richtig begriffen. Meine Ex lehnt sich die nächsten Jahre fies grinsend und entspannt zurück während über mir das finanzielle Damoklesschwert schwebt.

Ein Kumpel sagte mir heute das JA ist Vollstrecker staatlichen Unrechts gegenüber Vätern. Wie wahr ...

Was nun tun ? Die Ausgangslage:
1.)
Ich bin 49 Jahre alt, arbeite in der Schweiz im Angestelltenverhältniss, werde auch in CHF bezahlt.
2.)
Bin aber als sogenannter Grenzgänger in Deutschalnd sowie in der Schweiz steuerpflichtig, dh. das hiesige deutsche Finanzamt weiss was ich verdiene ....
3.)
Und wenn evtl. das deutsche JA Amtshilfe beim Schweizer Amt beantragt, dann muss mein Schweizer Arbeitgeber sogar die Lohnbelege rausrücken, wenn ich das nicht freiwillig mache ...
4.)
Meine EX kennt die Adresse meines CH-Arbeitgebers ....und damit auch das deutsche JA...
5.)
Und wenn gar nichts geht im Ämteraustausch schätzen die mich einfach ganz frech und zwar ganz sicher so, dass es zu meinen Ungunsten ist...

Meine persönliche Situation könnte weiter nicht schlimmer sein, vor 4 Wochen habe ich mir in Deutschland eine Immobilie gekauft, bin nun 6 stellig verschuldet...und richtig angreifbar ... was eine Zwangshypothek darauf wegen geschuldetem KU ist und bedeutet, kann ich mir lebhaft ausmalen...
Hab mal irgendwo gelesen, dass ich die Tilgungsraten für die Immobilie dafür als Ausgaben für die Altersvorsorge angeben kann, obs annerkannt wird, wer weiss ?
Ich habe meine Schweizer Pensionskasse zur Altersvorsorge für die Finanzierung komplett geplündert, so konnte ich die Eigenkapitalqoute bei der Bank erhöhen. Wenn ich die Immobilie vor dem 65.Lebnsjahr wieder verticke, muss ich den gesamten Betrag an die Pensionskasse zurückzahlen. Das deutsche Grundbuchamt muss denen mitteilen ob verkauft wurde.

Nun habe ich hier gelesen, dass es besser ist, beim Notar eine einseitige finanzielle Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Steht im Menüpunkt" Kindesunterhalt". Verstehe ich das richtig, das man bei Notarieller Urkunde nicht die langwierige und zudem teuere Abänderungsklage braucht, falls man arbeitslos oder krank oder sonstwie nur weniger zahlen kann ? Die zudem Anwaltspflichtig ist und rückwirkend nicht greift ?
Doch muss meine Ex die notarielle Urkunde zum titulierten Unterhalt akzeptieren ? Kann sie darauf pochen, dass ich vor dem scheiss JA finanziell die Hosen runter lasse, oder wenn ich das nicht mache, mich vor Gericht verklagen, wobei ich dann natürlich die Gerichtskosten und ihre Fledermaus bezahlen darf.
Wer hat das schon mal durch ?

Ach ja wen es interessiert: Sohn in der Altersgruppe 12-17 Jahre, lt. Dü.dorfer Tabelle bin ich EK Gruppe 5. Mit Weihnachtsgeld komme ich in die 6 und weil ich nur einen Unterhaltsberechtigten habe, lande ich schon in der 7. EKgruppe.
Das macht 488 Öken monatlich x 120 Monate ganz bestimmt, da kommen in nur 10 Jahren 58.560 Teuros an die Ex zusammen, grgrgrgrgrrrrrr...
Verfluchte Scheisse ... und das mit Zwangsunterwerfung und Zwangsvollstreckung.Dazu kommt, dass beim Sohn kaum was ankommt ! Der muss sogar das Dusch und Badewasser mit dem Eimer rausholen und muss es für die Kloospülung verwenden, ständig lallt ihn seine Mutter an: Mach das Licht aus, Klamotten alle gebraucht aus dem Second Hand Laden, das Handy hab ich ihm bezahlt, die Einheiten dafür zahle ich auch...die sonstigen Wochenendkosten mit ihm, davon will ich hier gar nicht reden ...

Leute, nach 3 Jahren Trennung dachte ich, meine EX kann mich mal, doch jetzt schlägt das Ungeheur zu ...

Zu meinem Sohn habe ich ein sehr gutes Verhältnis, wir sehen uns an 3 WE im Monat und sind ein Herz und eine Seele. Mit seiner Mutter hat er auch Probleme ... Kein Französisch gemacht, da gibts halt kein Abendessen...
Ab 14 könnte ich ihn zu mir holen, nur leider fährt von dem Ort wo ich meine Immobilie habe, kein öffentliches Verkehrsmittel in den Ort zu seiner Schule. Ihn selber fahren geht auch nicht, ich muss in aller Herrgottsfrühe zum Job ....

Lieber Gott, soll ich mich erschiessen oder lieber aufhängen ????
Wer was besseres weiss, kanns ja hier posten. Danke an alle im vorraus !

Grüsse vom Bluepaps.

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#2
Hol deinen Sohn zu dir, verticke die Immobilie und verlege deinen Wohnsitz in die Schweiz.

Ist allemal besser als der gepflegteste Suizid.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Hoffnung kann ich dir nicht machen. Eine eigene Immobilie ist für Unterhaltspflichtige immer eine Dummheit. Du hast vergessen dass du Freiheit, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit verloren hast, weil du zum Unterhaltspflichtigen gemacht wurdest.

Um die Auskunft kommst du nicht herum. Offenbar wurde bisher noch gar keine durch dich erteilt. Daraufhin musst du einen Unterhaltstitel erstellen, die Höhe hast du ja schon selber ausgerechnet. 5% vom Brutto kannst du in eine private Altersvorsorge stecken, wenn du grosses Glück hast kannst du etwas von der Immobilie da unterbringen, aber ob dir die 5% vermindertes Bruttoeinkommen die Befreiung bringen?

488 EUR ist nicht wenig und das wird noch hochgehen. Du hättest aber damit rechnen müssen, dass du irgendwann das zahlen musst, was die Düsseldorfer Tabelle sagt.

Wenn das Kind zu dir kommen würde, wäre es dann von frühmorgens bis Abends ganz alleine, je nach Schule oder Ferien? Könnte es die Schule in einen näheren Ort wechseln?
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#4
(04-07-2011, 16:40)Bluepaps schrieb: Meine Ex lehnt sich die nächsten Jahre fies grinsend und entspannt zurück während über mir das finanzielle Damoklesschwert schwebt.
Das ist zwar im Prinzip richtig, dem genannten Einkommen ist das Damoklesschwert aber doch eher aus Holz.
Zitat:1.) Ich bin 49 Jahre alt, arbeite in der Schweiz im Angestelltenverhältniss, werde auch in CHF bezahlt.
Dann muss dein schweizer Einkommen erstmal nach deutschen Maßstäben nettofiziert werden.
Vor Allem im Bereich KV und AV.
Ausserdem muss die Kaufkraft indiziert werden, bzw. die höheren schweizer Lebenshaltungskosten rausgerechnet werden.
In jedem Falle solltest du selbst dein Netto berechnen und einen notariellen Titel nach deinen Vorstellungen erstellen lassen.
Dann kann das JA zwar immer noch dagegen anstänkern aber du hättest dann nur den Gerichtskostenanteil für eine evtl. Erhöhung zu tragen.
Es kann aber auch sein, dass das JA den Kampfgeist verliert, wenn es "nur" um die Erhöhung von der 6. in die 7. Zeile DT geht.
Zitat:Meine persönliche Situation könnte weiter nicht schlimmer sein, vor 4 Wochen habe ich mir in Deutschland eine Immobilie gekauft, bin nun 6 stellig verschuldet...und richtig angreifbar ... was eine Zwangshypothek darauf wegen geschuldetem KU ist und bedeutet, kann ich mir lebhaft ausmalen...
Du schuldest bisher keinen KU!
Du hast bisher immer das bezahlt was gefordert wurde.
Erhöhungen können nur für die Zukunft geltend gemacht werden.
Zitat:Hab mal irgendwo gelesen, dass ich die Tilgungsraten für die Immobilie dafür als Ausgaben für die Altersvorsorge angeben kann, obs annerkannt wird, wer weiss ?
Ich habe meine Schweizer Pensionskasse zur Altersvorsorge für die Finanzierung komplett geplündert, so konnte ich die Eigenkapitalqoute bei der Bank erhöhen. Wenn ich die Immobilie vor dem 65.Lebnsjahr wieder verticke, muss ich den gesamten Betrag an die Pensionskasse zurückzahlen. Das deutsche Grundbuchamt muss denen mitteilen ob verkauft wurde.
Du kannst bis zu 24% vom Brutto für AV ausgeben.
Wie du das tust, steht dir weitgehend frei.
Tilgung geht jedenfalls auch.
Die Zinsen kannst du deinem Wohnvorteil entgegen rechnen.
Damit kannst du dich zwar nicht arm rechnen, aber verhindern, dass du reich gerechnet wirst.
Zitat:Nun habe ich hier gelesen, dass es besser ist, beim Notar eine einseitige finanzielle Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Steht im Menüpunkt" Kindesunterhalt". Verstehe ich das richtig, das man bei Notarieller Urkunde nicht die langwierige und zudem teuere Abänderungsklage braucht, falls man arbeitslos oder krank oder sonstwie nur weniger zahlen kann ? Die zudem Anwaltspflichtig ist und rückwirkend nicht greift ?
Doch muss meine Ex die notarielle Urkunde zum titulierten Unterhalt akzeptieren ? Kann sie darauf pochen, dass ich vor dem scheiss JA finanziell die Hosen runter lasse, oder wenn ich das nicht mache, mich vor Gericht verklagen, wobei ich dann natürlich die Gerichtskosten und ihre Fledermaus bezahlen darf.
Wer hat das schon mal durch ?
Das mit dem Notar ist richtig, du ersparst dir damit aber nur dummes Gesabbel vom JA.
Abänderbar ist der aber genauso schwer wie der vom JA oder Gericht.
Akzeptieren muss das JA zunächst mal alles was du titulieren willst.
Allerdings haben sie auch alle 2 Jahre das Recht dein Einkommen zu prüfen und ggf. eine Erhöhung durchzuklagen.
Da dein Einkommen anscheinend recht transparent ist, solltest du einen Titel am unteren Rand des Interprätationsspektrums erstellen lassen und abwarten ob das JA zuckt.
Zitat:Ach ja wen es interessiert: Sohn in der Altersgruppe 12-17 Jahre, lt. Dü.dorfer Tabelle bin ich EK Gruppe 5. Mit Weihnachtsgeld komme ich in die 6 und weil ich nur einen Unterhaltsberechtigten habe, lande ich schon in der 7. EKgruppe.
Das macht 488 Öken monatlich x 120 Monate ganz bestimmt, da kommen in nur 10 Jahren 58.560 Teuros an die Ex zusammen, grgrgrgrgrrrrrr...
Wie kommst du auf 10 Jahre?
Wie gesagt, sie können nicht rückwirkend fordern.
Zitat:Verfluchte Scheisse ... und das mit Zwangsunterwerfung und Zwangsvollstreckung.Dazu kommt, dass beim Sohn kaum was ankommt ! Der muss sogar das Dusch und Badewasser mit dem Eimer rausholen und muss es für die Kloospülung verwenden, ständig lallt ihn seine Mutter an: Mach das Licht aus, Klamotten alle gebraucht aus dem Second Hand Laden, das Handy hab ich ihm bezahlt, die Einheiten dafür zahle ich auch...die sonstigen Wochenendkosten mit ihm, davon will ich hier gar nicht reden ...
Denk nicht drüber nach.
Zeige ihm, dass es auch anders geht.
Zitat:Leute, nach 3 Jahren Trennung dachte ich, meine EX kann mich mal, doch jetzt schlägt das Ungeheur zu ...

Zu meinem Sohn habe ich ein sehr gutes Verhältnis, wir sehen uns an 3 WE im Monat und sind ein Herz und eine Seele. Mit seiner Mutter hat er auch Probleme ... Kein Französisch gemacht, da gibts halt kein Abendessen...
Ab 14 könnte ich ihn zu mir holen, nur leider fährt von dem Ort wo ich meine Immobilie habe, kein öffentliches Verkehrsmittel in den Ort zu seiner Schule. Ihn selber fahren geht auch nicht, ich muss in aller Herrgottsfrühe zum Job ....

Lieber Gott, soll ich mich erschiessen oder lieber aufhängen ????

Erschießen macht mehr Lärm und Dreck.
Ich sehe bei dir allerdings noch keinen Grund dafür.
Ich bin von weiter oben viel tiefer runter gedrückt worden und lebe auch noch.
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#5
Hi Leutz,

hab grad mit ner Fledermaus telefoniert, die hat in 4 Wochen einen Termin frei und will mal gerade so 500 Öken vorab, dass sie überhaupt meine Unterlagen sichtet ... Na gut, wenn sie es schafft, mich eine Einkommensgruppe runter zubringen, könnte sich das nach 14,7 Monaten bezahlt gemacht haben, die Betonung liegt jedoch auf WENN ....
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#6
Tu es nicht.

Ob er es schafft ist fraglich und ob es dann nicht auch ohne ihn geklappt hätte noch mehr.
Und ob es bei den 500 Ocken bleibt erst recht.

Höchstwahrscheinlich nutzt er die Gelegenheit um einen richtig schönen Krieg zu entfachen.

Den brauchst du erst, wenn es vor Gericht gehen sollte. Daran glaube ich aber nicht.

Alles andere bekommst du hier auch.
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#7
(04-07-2011, 17:27)Bluepaps schrieb: hab grad mit ner Fledermaus telefoniert, die hat in 4 Wochen einen Termin frei und will mal gerade so 500 Öken vorab, ....
Hast also doch zu viel Geld? Was soll die Fledermaus Dir denn anderes verraten als das, was wir Dir hier schreiben könnten?

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#8
Zitat von beppo:
Du kannst bis zu 24% vom Brutto für AV ausgeben.
Wie du das tust, steht dir weitgehend frei.
Tilgung geht jedenfalls auch.
Die Zinsen kannst du deinem Wohnvorteil entgegen rechnen.
Damit kannst du dich zwar nicht arm rechnen, aber verhindern, dass du reich gerechnet wirst.


Hei Beppo, mal Merci für Deinen Antworten !
Das mit den 24% für Altersvorsorge bei immobilie ist mir neu, ich ging immer von den 5 % aus.
Hast Du dafür irgendwo einen Text, womit ich dann auch brillieren kann, wenn das JA stänkert ...?
Wie meinst Du das mit Zinsen dem Wohnvorteil gegen rechnen, versteh ich nicht ganz.
Es wäre ja schon suppi, wenn ich es vielleicht schaffe so in die EK gruppe 5 zu rutschen.

Und Du meinst nicht zur Fledermaus ? Na gut, dann geh ich zum Notar und lass EK 5 titulieren, statisch fest für 2 Jahre, nur dann macht das JA oder Mutti Rabatz. und bum gehts vor den Richter des hiesigen AG. Bei Abänderungsklage muss ich die Fledermaus doch eh mit meiner Brieftasche küssen, wenn ich jetzt nicht komme, macht die nix mehr für mich ... und ich glaub nicht, das ich die nächsten 10 Jahre um alle Klippen des Unterhaltes herum schiffe...
Ach so ja, 10 Jahre deshalb, mein Sohn ist jetzt 12 jahre, da hab ich halt mal so biszu seinem 22 Geburtstag in die Zukunft geschaut, ist ja eh alles fiktiv.



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#9
Die 24% ergeben sich aus der gesetzlichen AV in D in Höhe von rund 20% (inkl. Arbeitgeberanteil) und dem Recht, bis zu 4% vom Brutto als zusätzliche AV aufzuwenden.
Die 24% Regel wird z.B. bei Selbstständigen ohne gesetzliche AV angewendet.
Bei dir ist es ja so ähnlich. Du musst nur deine ganzen Schweizer Rentengeschichten auch von den 24% abziehen. Genauso wie Lebensversicherungen und Bausparer.

Wenn dann noch was übrig ist, kannst du das mit Hypothekentilgung auffüllen.

Wohnvorteil ist der Betrag, den du an Miete für dein neues Haus sparst.
Er gilt als Kapitalertrag. Dieser kann um eine Zinskosten und sonstige Aufwendungen gesenkt werden, allerdings nicht unter 0,-.

Die 5% sind nicht AV sondern eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen.
Du solltest diese Details aber keinesfalls mit dem JA diskutieren oder gar argumentieren.
Mit denen diskutiert man nicht.

Ob Zeile 5 richtig ist, kann ich ohne Zahlen natürlich nicht beurteilen, ich würde den Titel allerdings nicht auf 2 Jahre begrenzen sondern bis 18.
Ist aber Ansichtssache.

Und den Anwalt erst beauftragen, wenn es unvermeidlich ist.
Das ist es aber noch lange nicht.

Denke nicht, dass dein Anwalt dein Freund ist.
Er ist eine weitere Person, die dein Geld will.
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#10
(04-07-2011, 17:19)beppo schrieb: Ausserdem muss die Kaufkraft indiziert werden, bzw. die höheren schweizer Lebenshaltungskosten rausgerechnet werden.

Schwierig, die Gegenseite wird argumentieren dass er ja in Deutschland lebt und damit nur die deutschen Lebenshaltungskosten relevant sind. Er zahlt Strom und Heizung in Deutschland, kauft in Deutschland ein etc.

(04-07-2011, 17:19)beppo schrieb: Du kannst bis zu 24% vom Brutto für AV ausgeben.

Insgesamt. Übrig bleiben davon 4 oder 5%, wenn er in Deutschland arbeiten würde, weil er rentenversichert wäre. In der Schweiz ruht die Versicherung auf drei Säulen, auch dort sind Zwangsbeiträge inkludiert, so dass die 24% vom brutto nur für alles zusammen gelten.

Einen Wohnvorteil wird das Jugendamt ohnehin nicht anrechnen, den gibt es bei Kindesunterhalt nicht, auch wenn es immer wieder behauptet wird. Auch keine Erhöhung eines Wohnkostenanteils im Selbstbehalt. An den Selbstbehalt kommt er aber nicht annähernd ran, diese Grenze ist für ihn irrelevant.

Eine Einkommensbereinigung durch irgendwelche Bankzinsen ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Argumentation lautet, dass Kindesunterhalt vor der Schaffung von Immobilieneigentum geht. Das Kind müsse es nicht hinnehmen, dass es weniger erhält, weil der Unterhaltspflichtige Eigentum erwirbt.

(04-07-2011, 17:19)beppo schrieb: Das mit dem Notar ist richtig, du ersparst dir damit aber nur dummes Gesabbel vom JA.
Abänderbar ist der aber genauso schwer wie der vom JA oder Gericht.

Nicht ganz korrekt: Eine einfache Korrekturklage nach § 240 FamFG ist bei einem Jugendamtstitel nicht zulässig, sondern ausschliesslich eine schwierigere Abänderungsklage nach § 239 FamFG, die eine Begründung benötigt. Beim Notaren wird dagegen eine einseitige notarielle Verpflichtungserklärung erstellt, keine Verpflichtungsurkunde nach Art. 5 § 3 Abs. 2 KindUG. Da geht die Korrekturklage.

Wichtig ist noch, dass er sein Einkommen korrekt bereinigt. Fahrtkosten, berufsbedingte Aufwendungen. Versuchen würde ich auch, eine Stufe hnerunterzuhandeln weil das Kind immerhin an drei von vier Wochenenden bei ihm ist.

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#11
(04-07-2011, 19:12)p schrieb:
(04-07-2011, 17:19)beppo schrieb: Ausserdem muss die Kaufkraft indiziert werden, bzw. die höheren schweizer Lebenshaltungskosten rausgerechnet werden.
Schwierig, die Gegenseite wird argumentieren dass er ja in Deutschland lebt und damit nur die deutschen Lebenshaltungskosten relevant sind. Er zahlt Strom und Heizung in Deutschland, kauft in Deutschland ein etc.
Richtig. Das soll aber bitte die Gegenseite herausfinden.
Der TO sollte auch versuchen, Teile seines Bedarfs in der Schweiz geltend zu machen wie z.B. Mittagskantine.
Zitat:
(04-07-2011, 17:19)beppo schrieb: Du kannst bis zu 24% vom Brutto für AV ausgeben.

Insgesamt. Übrig bleiben davon 4 oder 5%, wenn er in Deutschland arbeiten würde, weil er rentenversichert wäre. In der Schweiz ruht die Versicherung auf drei Säulen, auch dort sind Zwangsbeiträge inkludiert, so dass die 24% vom brutto nur für alles zusammen gelten.
Schrub ich was anderes? Angel
Zitat:Einen Wohnvorteil wird das Jugendamt ohnehin nicht anrechnen, den gibt es bei Kindesunterhalt nicht, auch wenn es immer wieder behauptet wird. Auch keine Erhöhung eines Wohnkostenanteils im Selbstbehalt. An den Selbstbehalt kommt er aber nicht annähernd ran, diese Grenze ist für ihn irrelevant.
Bitte?
Seit wann das denn nicht?
Das ist doch Einkommen?
Das soll nicht zählen?Huh
Mir sollen für meine 1,5 Zimmerbutze 600,- angerechnet werden.
Bei 770,- SB und 4 Kindern die bei mir übernachten.
Quelle?
Zitat:Eine Einkommensbereinigung durch irgendwelche Bankzinsen ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Argumentation lautet, dass Kindesunterhalt vor der Schaffung von Immobilieneigentum geht. Das Kind müsse es nicht hinnehmen, dass es weniger erhält, weil der Unterhaltspflichtige Eigentum erwirbt.
Wenn kein Wohnvorteil auch keine Zinsen.
Wenn Wohnvorteil, dann auch Zinsen.
Zumindest bis der Wohnvorteil aufgezehrt ist.
Das man sich durch eine Immobilie nicht ärmer rechnen kann schrieb ich ja schon.
Zitat:
(04-07-2011, 17:19)beppo schrieb: Das mit dem Notar ist richtig, du ersparst dir damit aber nur dummes Gesabbel vom JA.
Abänderbar ist der aber genauso schwer wie der vom JA oder Gericht.

Nicht ganz korrekt: Eine einfache Korrekturklage nach § 240 FamFG ist bei einem Jugendamtstitel nicht zulässig, sondern ausschliesslich eine schwierigere Abänderungsklage nach § 239 FamFG, die eine Begründung benötigt. Beim Notaren wird dagegen eine einseitige notarielle Verpflichtungserklärung erstellt, keine Verpflichtungsurkunde nach Art. 5 § 3 Abs. 2 KindUG. Da geht die Korrekturklage.
Auch gut zu wissen.
War mir neu.
Zitat:Wichtig ist noch, dass er sein Einkommen korrekt bereinigt. Fahrtkosten, berufsbedingte Aufwendungen. Versuchen würde ich auch, eine Stufe hnerunterzuhandeln weil das Kind immerhin an drei von vier Wochenenden bei ihm ist.
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#12
Zitat:Richtig. Das soll aber bitte die Gegenseite herausfinden.
Der TO sollte auch versuchen, Teile seines Bedarfs in der Schweiz geltend zu machen wie z.B. Mittagskantine.

Das Jugendamt wird zustimmen und seinen Selbstbehalt entsprechend erhöhen, was ihm leider nichts nutzt :-) Ne, das ist ein zu dürres Feld. Ich würde nur Patronen mit Gewicht einlegen, sonst verzettelt man sich von von vornherein aussichtslosen Nebenschauplätzen.

Zitat:Bitte?
Seit wann das denn nicht?
Das ist doch Einkommen?
Das soll nicht zählen?:huh:
Mir sollen für meine 1,5 Zimmerbutze 600,- angerechnet werden.
Bei 770,- SB und 4 Kindern die bei mir übernachten.
Quelle?

Bundesgerichtshof, z.B. in XII ZR 182/06 und im Urteil vom 23. August 2006 - XII ZR 26/04: "Es unterliegt grundsätzlich der freien Disposition des Unterhaltspflichtigen, wie er die ihm zu belassenden, ohnehin knappen Mittel nutzt. Ihm ist es deswegen nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen, einsetzen zu können. Diese Lebensgestaltungsautonomie kann dem Unterhaltsschuldner auch gegenüber Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind nicht verwehrt werden."

Eine billige Wohnung ist Privatsache. Eine teure leider auch. Für den Unterhalt ist dies nicht relevant.

Etwas anderes ist der Fall, wenn man erhöhten Wohnbedarf geltend macht, beispielsweise wegen der regelmässig übernachtenden Kindern. Dann kann man auch versuchen, eine Stufe runterzukommen oder den Selbstbehalt zu erhöhen. Bei einem Kind dürfte das aber nicht sehr aussichtsreich sein.

Wenn in deinem Fall das Gericht ein Wunder erzeugt, deine Eigentumswohnung nebenkostenfrei, zinskostenfrei und instandhaltungsfrei zu rechnen und dies mit 600 EUR zu beziffern (wo doch umgekehrt nur 350 anerkennt werden) ist das jedenfalls nicht allgemeine Rechtssprechung. Bei "Bluepaps" stellt sich die Frage nicht, Zinszahlungen kann er im Überfluss nachweisen und damit jeder Richterlein-Behauptung eines Wohnkostenvorteils entgegentreten.

Bei den Wohnkosten ist noch einiges offen. Wenn man die dem Pflichtigen wirklich anrechnet, müsste man sie nämlich auch dem Kind anrechnen können, wenn sie z.B. mietfrei bei den Grosseltern wohnen. Die braucht sich ein Pflichtiger nicht einfach entreissen lassen.
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#13
Lebenshaltungskosten in der Schweiz werden nicht beim SB angerechnet sondern beim Einkommen.
Aber ich gebe zu, dass das eher Korinthenkackerei ist.

Es lohnt sich nur darüber nachzudenken, wenn der TO tatsächlich einen nennenswerten Anteil seiner Lebenskosten in CHF bestreiten muss.


Das von dir zitierte BGH-Urteil bezieht sich auf die Unmöglichkeit, geringere Kosten zu Lasten des Täters anzurechnen.

Beim Wohnvorteil handelt es sich aber um Einnahmen und die werden in allen OLG-Leitlinien für alle Unterhaltsarten als Einkommen gewertet.
Oder kennst du irgendein Urteil, in dem ein Wohnvorteil mit obiger Begründung abgelehnt worden wäre?

Er wohnt nunmal nicht in einer besonders günstigen Wohnung sondern hat Kapitalerträge.

Ob das Gericht sich in meinem Fall der absurden Forderung der RAtte anschließt ist natürlich noch fraglich.

Ich argumentiere, dass bei einem SB von 770,- ein Wohnvorteil nicht größer als 360,- abzügl. Nebenkosten sein kann.
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#14
Nirgends wird ein Wohnvorteil angerechnet, überall werden Betriebskosten, Zinsen, erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten Kosten nach § 2 BetrKV abgezogen. Dann gibts halt mal neue Fenster, mal wird das Bad renoviert, mal kauft die Hausgemeinschaft eine neue Heizung, mal kriegt der Balkon eine neue Brüstung...
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#15
???
Was hat das jetzt mit dem oben gesagten zu tun?

Ein Wohnvorteil wird immer angerechnet, wenn die Kosten wie die von dir genannten, diesen nicht aufzehren.

Deswegen kann ein Wohnvorteil bestenfalls 0,- sein, niemals negativ aber sehr oft positiv.
Vor Allem, weil Richter hier gerne ihren Einkommensphantasien freien Lauf lassen.
So wie z.B. auch bei Dienstwagen.
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#16
Hallo miteinander,

inzwischen ist hier ziemlich viel geschrieben und ich weiss ehrlich gesagt nicht weiter. Jetzt geht es erst mal darum das dieser beschissene Titel erstellt wird und das wenn möglich mit vielleicht mit EKgruppe 6 oder, man darf ja träumen, in der 5 bei einem Alter von 12-17 Jahre.

1.)
Habe heute hier noch bei 3 Notaren angerufen. Waas Kindesunterhalt ??, das haben wir noch nie gemacht ....
2.)
Die Schrippe vom Jugendamt zieht mich eiskalt über den Tisch, da ich von der ganzen Materie Null Ahnung habe.
3.)
Die Fledermaus will 500 Öken wenn sie mir mein bereinigtes Einkommen ausrechnet und wird alles dran setzen den Fisch den sie mit mir an der Angel hat nicht zu verlieren. Ist übrigens ne Sie, FA für Familienrecht ...

So, was soll ich nun machen, wer berechnet mir ein bereinigtes Einkommen, so dass alles ausgeschöpft ist ?
Und was soll ich wo titulieren lassen ? Mein EX wird sicher klagen und jeden Euro aus mir rauspressen, die [Unterschreitung des Mindestniveaus] weiss was ich verdiene ... Einigen geht mit der nicht, totale Kommunikationsverweigerung !

Die Schrippe vom JA hat mir 2 rosa Fragebögen mitgeschickt, Vordrucke vom Jugendamt, da muss man wirklich jeden Furz drauf angeben. Hab hier mal gelesen, dass nur meine letzten 12 EK Belege Pflicht sind, und den ihre Fragebögen keine Pflicht sind. Stimmt das ?

Ach so ja, ich wohne in Deutschland, Immobilie zur geplanten Selbstnuzung auch in Deutschland ....
Mein derzeitiges Netto liegt nach Abzug der Deutschen Steuer bei etwa 2.900 Euro. Je nach Kurs des CH-Franken...Ach noch was: Ich hab keine KV, zahle Nasevin und Zahnklepner selber, das gibt auch noch einen Aufstand ....

Danke für Eure Antworten.

Ein ziemlich frustrierter Bluepaps....
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#17
(04-07-2011, 22:09)beppo schrieb: Was hat das jetzt mit dem oben gesagten zu tun?

Dass man diesen Versuch einer Anrechnung leicht torpedieren kann. Man darf sich aber nicht von Amtsrichters in Bockshorn jagen lassen und muss sich vorbereiten (Stichwort: Instandhaltung).
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#18
2.900 x 13 = 37.700 Euro / 12 = 3.141 EURO monatl. Netto ... verfluchte Scheisse ...
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#19
(04-07-2011, 22:14)Bluepaps schrieb: 1.)
Habe heute hier noch bei 3 Notaren angerufen. Waas Kindesunterhalt ??, das haben wir noch nie gemacht ....
2.)
Die Schrippe vom Jugendamt zieht mich eiskalt über den Tisch, da ich von der ganzen Materie Null Ahnung habe.
3.)
Die Fledermaus will 500 Öken wenn sie mir mein bereinigtes Einkommen ausrechnet und wird alles dran setzen den Fisch den sie mit mir an der Angel hat nicht zu verlieren. Ist übrigens ne Sie, FA für Familienrecht ...

1. Das ist nicht dein Problem, sondern das des Notars. Du gehst da hin und verlangst, er hättn unverzüglich einen Titel zu beurkunden. Das ist sein Job. Wenn er das nicht sofort hinbekommt, wendest du dich an die Notarkammer und beschwerst dich über die schweren fachlichen Mängel des betreffenden Notars.
2. Falsch. Du hast uns und dieses Forum, das gibt dir einen Wissensvorsprung.
3. Lass dieses Gesockse in seiner Kanzlei sitzen und regle das selber. Erst wenn du verklagt wirst, brauchst du einen Anwalt. Leider, die Anwaltspflicht wurde von Zypries eingeführt. Übrigens würde ich mich auch gleich über diesen Anwalt beschweren, es ist ein Verstoss gegen das RVG, für eine Erstberatung 500 EUR kassieren zu wollen. Sowas ist ein rotzfrecher Betrugsversuch. Diese Anwältin würde ich nur noch nennen, um sie in schwarze Listen einzutragen.

Wenn du keine Krankenversicherung hast, mach die Gesundheitskosten separat geltend und bereinige dein Netto damit.
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#20
p., die die Fledermaus will ja für 500 Öken alles ausrechnen, also nicht nur Erstberatung. 488 Öken x 12 = 5.856 Öken Streitwert.
So rechnet die, wahrscheinlich davon 10%, wer weiss das schon ??
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#21
Mache eine Aufstellung deines bereinigten Netto unter Berücksichtigung der oben genannten Abzüge.

Wenn du das plausibel unter 2.700,- hin bekommst, machst du einen Titel nach Zeile 5 beim Notar und schickst das Ding ohne weitere Begründung zum JA.

Wenn du nicht unter 2.700,- kommst machst du einen nach Zeile 6.

Dafür brauchst du keinen RA.
Und für die 34,-€ Unterschied bekommst du auch keine Knarre sondern nur einen Kälberstrick mit dem du zur Kanalbrücke ziehen kannst.
Dann ist dir die Entscheidung auch abgenommen.
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#22
(04-07-2011, 22:19)Bluepaps schrieb: 2.900 x 13 = 37.700 Euro / 12 = 3.141 EURO monatl. Netto ... verfluchte Scheisse ...
Für ein deutsches Gericht wird da kein Diskussionsspielraum sein, den KU für ein Kind zu zahlen. Die Verhandlung wäre nach drei Minuten durch. Mach es einfach so, wie @beppo schrieb.
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#23
Hi Beppo und alle hier, Guten Abend in die Runde,

bereinigtes Einkommen, wenn das bei mir so einfach zu berechnen wäre ....würdest Du mir helfen ? Vielleicht per Mailkontakt, ich krieg das allein nicht hin. Ich verdiene Schweizer Franken, der Kurs zum Euro wechselt ständig, zu welchem Kurs wird mein Lohn bei denen in Euro umgerechnet ? Amtl. Mittelkurs vom Finanzamt ?

Was kann man alles anrechnen, abziehen gegen rechnen ?

Die Immobilie, die ich ja nun leider gekauft habe, wie kann ich die lohnmindernd ansetzen, gibt es hier überhaupt Möglichkeiten und wenn ja welche ? Meine 6 stelligen Schulden bei der Bank werden wohl niemand interessieren... Mama wird sich schon in die Zwagshypothek einlesen, die Giftschlange .... Nur den Gefallen tue ich ihr nicht und wenn ich maloche bis zum Abwinken, MEINE BUDE KRIEGT DIE NICHT !!!

Die 5% sind die vom Brutto abziehbar oder vom bereinigten Netto oder wovon ? Gibt es einen Höchstbetrag ?

So bekomme ich auch Spesen, die lt. JA gnädigerweise nur zu einem Drittel auf meinen Lohn angerechnet werden, doch warum zu einem Drittel ? Ich brauche meine Spesen unterwegs und zwar vollständig ! Ich bin 12- 14 Stunden in der Schweiz unterwegs und dann will die JA Tussi mir die Spesen auch noch noch zu einem Drittel als Lohn anrechnen ...Aber wetten, die wollen dann jede Fressrechnung von mir sehen, hab ja auch sonst nix andres zu tun, alls auch bei einem Kaffee noch die Quittung zu verlangen und mir damit die Taschen mit Papier vollzustopfen ... Da wird mir echt der Samen flockig ...

Zum Notar gehen ist gut. Titel unterschreiben, so wie ich ihn will auch gut, NUR !! das JA. und Mutti werden da garantiert was zu meckern haben ... Und Mutti macht einen mit PKH vor dem Fam. Gericht und ihr Rechtsverdreher frohlockt gleich wieder ....und Bluepaps zahlt die Scheisse ....

Also doch lieber alles beim JA durchrechnen lassen und dann Titel beim Notar erstellen lassen, dann ist JA zufrieden und Mutti mag ja die Tante vom JA und klagt nicht ...

Und wie sag ich der Tusse vom JA dass ich bis 18 Geb. vom Sohn befristet haben will ? Was ist, wenn die das nicht durchgehen lässt und unbefristet will ? Aber länger als bis 18 unterschreib ich nichts, ab 18 muss Mutti auch löhnen und dann sieht die Welt nämlich ganz anders aus. 5.5 Jahre, mal sehen wie es dann aussieht. Und mein Sohn gibt mir so einen Scheiss Titel sofort,nur Mutti wird den hüten wie ihre eklige Giftigkeit ... Wird ein Titel ab 18 eigentlich auf den Erwachsenen ausgestellt oder wie, ausserdem ein JA brauchts ja dann nicht mehr, oder ?

Mit starrem Titel wird ganz bestimmt nix. "Wir machen nur dynamisch hat sie mir schon verklickert." Ich fragte, wozu gibt es dann starre Titel ? Wenn sich beide Parteien einig sind, meinte sie ....

Mann, ist das alles ein Scheiss Spiel, womit hab ich die ganze Scheisse verdient ?? Das Leben könnte so schön sein und mein Sohn vermisst seinen Vater, er ruft fast jeden Tag an ....

Danke für alle weiterführenden Antworten.
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#24
Mein Gott, bist du ein Schisser.
Komm mal hinter dem Sofa vor und begehe nicht vorauseilenden Selbstmord aus Angst vor dem Tod.

Mach mal ne Aufstellung nach deinen Vorstellungen, damit wir ne Basis haben und nicht alles hypothetisch durchkaspern müssen.

Nimm einfach den Wechselkurs von Heute.
1,211

Die Immobilie kannst du nicht mindernd einsetzen.
Wenn du Glück hast, wirkt sie nicht steigernd.

Welche 5%? Wenn du die berufsbedingten Aufwendungen meinst, dann sind die vom Netto.

Wenn du mehr hast, musst du das nachweisen.

Die einzige Entscheidung, die das JA treffen kann ist, ob sie dich verklagen wollen.
Sonst entscheiden sie garnichts.

Aber wenn du so viel Schiss vor denen hast, machst du besser was die wollen, eher du den Rest deines Lebens mit den Zähnen schlotterst und all deine Plomben verlierst.
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#25
(05-07-2011, 20:10)Bluepaps schrieb: Also doch lieber alles beim JA durchrechnen lassen und dann Titel beim Notar erstellen lassen, dann ist JA zufrieden und Mutti mag ja die Tante vom JA und klagt nicht ...
Dann kannst Du gleich beim JA unterschreiben. Kostet nämlich nix. Ansonsten solltest Du wirklich Deinen Respekt (ich nenne es eher Angst) vor den JA-Tussen ablegen! Ich selbst habe gelernt, mich in keinster Weise mehr mit dem JA zu beschäftigen. Die sind so sinnvoll und hilfreich für Väter wie ein riesen Abszess am Allerwehrtesten. Angry

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