16-03-2010, 12:56
Ich war dort und hab Angaben über die Sachlage gemacht da ich wirklich nur "600" € Einkommen hatte und mir nichts anderes bewiesen bzw. Beweise vorgelegt wurden das ich mehr Einkommen hab (sowie hab ich auf die Wirtschaftslage verwiesen als Begründung warum ich keinen anderen Job hab) (gesundheitlich natürlich auch) ! Wurde umgehend nach §170 Abs.2 STPO eingestellt. Eine Verurteilung wegen verletzung der Erwerbsobligenheit kommt ganz selten durch da lassen sich die STA auch nicht drauf ein !!! Nur wenn halt ein Handfester Beweis vorliegt das du mehr als 900.- Einkommen hast !!!