21-01-2010, 13:34
Moin Männer,
der Vorwurf der Straftat liegt auf dem Tisch für die Ohrfeige.
Vorsätzliche leichte Körperverletzung § 223 StGB und zusätzlich noch § 185 StGB, Beleidigung .
Meine 2 Stunden tägliche juristische Beratung und meine Festung von Anwälten stimmen mich fröhlich
Dieses eine mal ist sie zu weit gegangen, denn das wird sich schnell als Bumerang erweisen.
Wenn ich daraus komme(sauber versteht sich) denn ich bin mir keiner Schuld bewusst (ehrlich nicht !)kann sie sich auf mächtig Ärger einstellen.
Sind wir mal gespannt.....
Son Mist kann man gebrauchen wie Pickel am Hintern, nähmlich garnicht. Ist zum würgen.
Der Köter
der Vorwurf der Straftat liegt auf dem Tisch für die Ohrfeige.
Vorsätzliche leichte Körperverletzung § 223 StGB und zusätzlich noch § 185 StGB, Beleidigung .
Meine 2 Stunden tägliche juristische Beratung und meine Festung von Anwälten stimmen mich fröhlich
Dieses eine mal ist sie zu weit gegangen, denn das wird sich schnell als Bumerang erweisen.
Wenn ich daraus komme(sauber versteht sich) denn ich bin mir keiner Schuld bewusst (ehrlich nicht !)kann sie sich auf mächtig Ärger einstellen.
Sind wir mal gespannt.....
Son Mist kann man gebrauchen wie Pickel am Hintern, nähmlich garnicht. Ist zum würgen.
Der Köter
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)