29-06-2011, 19:37
Ihr seid drollig; wenn Unterhaltsschulden bestehen UND der
Staat in Vorleistung treten muß kann bis zum
Existenzminimum gepfändet werden; auch die Grenze
vom Pfändungsschutzkonto wird vom Gericht festgelegt.
Man kann sowas auch Willkür nennen
Staat in Vorleistung treten muß kann bis zum
Existenzminimum gepfändet werden; auch die Grenze
vom Pfändungsschutzkonto wird vom Gericht festgelegt.
Man kann sowas auch Willkür nennen