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KU aus Finanzamt-Pfändungen "zahlen"
#8
(28-06-2011, 13:01)p schrieb: Wenn der Unterhalt gepfändet statt freiwillig gezahlt wird, verhindert das jedenfalls eine Anklage nach §170 StGB. Der Taterfolg bleibt aus.

Wenn's so ist, dann wäre es genau das was ich brauche.
Sollten die Pfändungen nicht reichen, würde ich den Restbetrag bis zum Mindest-KU (oder einer anderen Summe die mich vom 170er immun macht) nachschiessen. Hauptsache es wird kein Cent für den TU, die Vollstreckungskosten, RA-Honorare und sonstiges gepfändet und habe mit minimalen Kosten nichts mit StGB zu tun.

Ist Deine Information verläßlich?

Wie kann man das geschickt anstellen? Erstmals KU-Schulden auflaufen lassen, dann St-Erklärung einreichen und pfänden lassen? Restbetrag nachzahlen...
Andere Algorithmen?

Natürlich wäre eine Einigung mit der Exe diesezüglich der bessere Weg - sie stoppt die Pfändungen und bekommt die ganze Steuererstattung als KU umgehend überwiesen. Aber ich befürchte in meinem Fall wird so eine Einigung fast unmöglich sein.
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RE: KU aus Finanzamt-Pfändungen "zahlen" - von FreiHerr - 28-06-2011, 22:59

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