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Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung
#14
(26-06-2011, 07:43)c schrieb: Kann ich mich als Unterhaltsverpflichteter nicht an das Familiengericht wenden, um von denen KU und BU festlegen zu lassen? Wenn ja, wie? Und was hätte das für Vor- und Nachteile? Mein RA rät davon ab.
Bisher existiert kein Titel, was dann natürlich anders wäre.

Andersum.
Die Frage muss lauten:
Muss ich mich an das Gericht wenden...

Antwort: Nein. Du kannst einfach zu einem beliebigen Notar laufen, dem ca. 20,-€ geben und einen Titel deiner Wahl erstellen.
Wenn dieser der Ex dann nicht gefällt und sie der Meinung ist, da wäre mehr zu holen,muss sie zum Familiengericht.

Wenn du den Titel dann einigermaßen realistisch erstellt hast, kannst du dich evtl. an dem schönen Schauspiel erfreuen, dass der Antrag deiner Ex kostenpflichtig abgewiesen wird.
Dass könnte dann auch dein Standing in Bezug auf Umgangsregelungen erhöhen.
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RE: Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung - von beppo - 26-06-2011, 08:04

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