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Dienstaufsichtsbeschwerden
#1
Hallo Leidensgenossen,

ich habe beim JA genau das erlebt was in der FAQ so treffend beschrieben wird. Dank FAQ war ich gut vorbereitet und bin den "Bauernfaengern" nicht allzu leicht auf den Leim gegangen. Luegen und Betruegen habe ich ordnungsgemaess mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beantwortet. Erwartungsgemaess wurde diese nun zurueckgewiesen. Natuerlich hackt eine Kraehe der anderen kein Auge aus. Hat jemand Erfahrung damit das Thema noch weiter zu stressen und eine hoehere Stelle damit zu quaelen?

Ich entwickle langsam eine gewisse perverse Freude daran den Herren moeglichst viel Arbeit zu bereiten ;-)
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#2
Nerv doch den Auftraggeber mit Schreiben und Mails.
Bei der Stadt den/die Bürgermeister(in).
Beim Kreis den/die Landra(ä)t(in).
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#3
Beim Landrat bin ich schon ;-)

Da muss es doch noch was uebergeordnetes geben? Eine Bundesbehoerde oder so?
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#4
(16-06-2011, 20:36)i-wahn schrieb: Beim Landrat bin ich schon ;-)
So einer hatte mir damals eine Gefährderansprache verpaßt. Also Vorsicht!
Natürlich nur, wenn Du Dich durch sowas beeinflussen läßt. Wink

Mach weiter!
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#5
(16-06-2011, 20:36)i-wahn schrieb: Da muss es doch noch was uebergeordnetes geben? Eine Bundesbehoerde oder so?

Kommunalaufsicht beim Land.
Ein Vertreter derselben befindet sich beim Kreis - Ob überall weiß ich nicht.
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#6
Ganz nett hat das in RLP funktioniert mit dem Bürgerbeauftragten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ombudsmann

Der machte ganz gehörig Wind in dem damals für mich zuständigen Jugendamt. Weiß ja nicht, ob es diese Funktion bei Dir im Bundesland auch gibt.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#7
So, habe mich erdreistet einfach den Ablehner zu Fragen, an welche übergeordnete Stelle ich mich wenden soll, wenn mir die unsinnige Ablehnung nicht einleuchtet ;-) Bin gespannt auf die Antwort.

Gibt es hier eigentlich irgendjemanden, der mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde schon einmal Erfolg gehabt hat? Mir drängt sich der Eindruck auf, dass das ein völlig sinnloses Unterfangen ist. Das JA lügt und betrügt aber alle schauen weg. Eine Krähe hackt der anderen eben doch kein Auge aus.

Was solls, mache das ganze ja nur aus Spass. Würde mich aber doch interessieren, ob man Erfolg haben kann. Will schließlich trotz Spass gewinnen.
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#8
Was ist ein Erfolg? Wenn eine Entschuldigung aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde ein Erfolg ist, dann hatte ich einen.

Sinnlos ist eine Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerde nie. Sie zwingt zu einer Antwort und verursacht somit Aufwand. Sie verlagert eine kaputte mündliche Ebene auf etwas Schriftliches. Mitarbeiter, die überdurchschnittlich viele Dienstaufsichtsbeschwerden erhalten, sind durchaus nicht wohlgelitten. Ausserdem tut es manchmal einfach gut, eine zu schreiben.
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#9
Tja, mit der Belegbarkeit ist das natürlich immer so eine Sache. Die Wahrheit liegt ja oft im Auge des Betrachters.

Ich mußte mein Gehalt offenlegen und sollte so einen blöden Zettel mit weiteren dummen Fragen beantworten. Soweit ja auch normal. Wurde von mir auch alles akribisch erledigt. Und dann legt der Kerl mir eine Berechnung vor, in der er einfach nur vom Gehalt ausgeht, obwohl er alle Angaben hat, daß Gehalt ordnungsgemäß zu bereinigen.

Bin dann mit der Argumentation von p an das Thema rangegangen. "Beihilfe zum Betrug, erschleichen überhöhter Unterhaltsleistungen durch falsch bzw. gar nich bereinigtes Gehalt". Macht ja auch keinen Sinn, daß ich alle Angaben korrekt mache und mir anschließend den richtigen Unterhalt trotzdem selber ausrechnen muß.

Als Antwort bekomme ich nur Gefase - von wegen Anwalt des Kindes und einseitige Interessenvertretung und so. Also quasi Betrug von Amts wegen.
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#10
Einseitige Interessenvertretung bedeutet keine Erlaubnis für Lüge und Betrug.
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#11
Damit würde ich gleich die nächste Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Wenn das geht.
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#12
Bin mit meiner Beschwerde jetzt in der dritten Runde. Parallel habe ich ausserdem eine zweite Beschwerde zu einer persönlichen unverschämtheit eingereicht - Unterstellung mir wäre das Kindeswohl nicht wichtig.

Schätze, so langsam mache ich mich unbeliebt ;-)
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#13
Querulant!

Willkomen im Club.
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#14
Mal ein kurzes Stimmungsbarometer zu meinen Dienstaufsichtsbeschwerden.

Inzwischen sind es drei an der Zahl.

Erstaunliches ist passiert: Das Amt antwortet mir einfach nicht mehr. Kann man aus dieser Untätigkeit noch etwas konsturieren?

Kann man eigentlich die Mitarbeiter(in) im Jugendamt bei der Polizei anzeigen? Wegen Betrugsversuch?
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#15
(31-10-2011, 18:35)i-wahn schrieb: Das Amt antwortet mir einfach nicht mehr. Kann man aus dieser Untätigkeit noch etwas konsturieren?

Gehe zu Beitrag #12

(21-06-2011, 21:53)beppo schrieb: Damit würde ich gleich die nächste Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
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#16
(31-10-2011, 18:35)i-wahn schrieb: Mal ein kurzes Stimmungsbarometer zu meinen Dienstaufsichtsbeschwerden.

Inzwischen sind es drei an der Zahl.

Erstaunliches ist passiert: Das Amt antwortet mir einfach nicht mehr. Kann man aus dieser Untätigkeit noch etwas konsturieren?

Kann man eigentlich die Mitarbeiter(in) im Jugendamt bei der Polizei anzeigen? Wegen Betrugsversuch?
Gar nicht erstaunlich.

Kenn ich!
Einfach immer eine Etage höher gehen.
Prächtig, wenn man dann ein Urteil eines VG in den Händen halten kann, das das JA zu Leistungen verpflichtet, Fehlverhalten dokumentiert usw.

Betrug sehe ich nicht, Kindsgefährdungen wegen Unterlassens und Verletzungen von Garantenpflichten schon eher.
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#17
(31-10-2011, 18:35)i-wahn schrieb: Mal ein kurzes Stimmungsbarometer zu meinen Dienstaufsichtsbeschwerden.

Inzwischen sind es drei an der Zahl.

Erstaunliches ist passiert: Das Amt antwortet mir einfach nicht mehr. Kann man aus dieser Untätigkeit noch etwas konsturieren?

Sehr geehrte Damen und Herren,
(oder den dienstaufsichtsführenden Beamten direkt ansprechen)

ich erinnere an meine Dienstaufsichtsbeschwerde(n) vom ... und bitte unter Fristsetzung (drei Wochen) diese zu bearbeiten.

Bei Verfristung werde ich ohne weitere Mahnungen ("Mahnungen" lesen sie besonders gerne -noch besser: Ermahnungen!-) die Angelegenheit beim Verwaltungsgericht anhängig machen.

Hochachtungsvoll!
(wg der Förmlichkeit!)

Du hast einen rechtlichen Anspruch darauf, dass die von Dir in Anspruch genommene Exekutive Dich bescheidet oder wenigstens antwortet.

i-wahn schrieb:Kann man eigentlich die Mitarbeiter(in) im Jugendamt bei der Polizei anzeigen? Wegen Betrugsversuch?
natürlich, wenn sie Dich

getäuscht haben
und damit einen Irrtum in Dir erregt haben
Du (oder andere) daraufhin eine Vermögensverfügung getroffenen haben
und wenn Dir ein Vermögensnachteil daraus entstanden ist
und zwischen diesen Tatbestandsmerkmalen Kausalität besteht
und es nicht zur Tatbestandsvollendung gekommen ist

aber das hatten wir doch schon mal ....

Denkbar wäre z.Bsp. der Betrug des Beamten der Unterhaltsvorschusskasse, weil er Dir gesagt hat, Dass Du ohnehin als unterhaltspflichtiger Vater in Anspruch genommen werden wirst, wenn Du nicht den Dir vorgelegten Unterhaltstitel unterschreibst...
was im Übrigen billiger wäre, als die Sache vor dem Familiengericht entscheidne zu lassen.

Wenn dabei berechtigte Gründe für die Annahme einer erheblichen Einkommenschieflage zwischen Dir und der Kindsmutter bestehen und diese ungeprüft unterschlagen werden, so halte ich das für einen vollendeten Betrug!
Allerdings handelt der JA-Mitarbeiter in besten Absichten und im besten Glauben an den Unfug der Unterhaltspflicht und man wird ihm (und will ja auch gar nicht) kaum Vorsatz nachweisen können.




Skipper schrieb:
i-wahn schrieb:Erstaunliches ist passiert: Das Amt antwortet mir einfach nicht mehr. Kann man aus dieser Untätigkeit noch etwas konsturieren?
Gar nicht erstaunlich.

Kenn ich!
Einfach immer eine Etage höher gehen.
Prächtig, wenn man dann ein Urteil eines VG in den Händen halten kann, das das JA zu Leistungen verpflichtet, Fehlverhalten dokumentiert usw.
ja, ich erinnere mich, dass ich Dir dazu seinerzeit auch geraten hatte.
Um so erstaunlicher empfinde ich es, wenn daraus ein Geheimnis gemacht wird, anstatt das Schriftstück (Urteil) anonymisiert zu veröffentlichen und damit anderen Hilfe zu geben.

So kommt es mir wie Prahlerei vor!

Ibykus

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#18
Hmmm, ich kann also Mahnen und dann zum Verwaltungsgericht marschieren - bis jetzt ist alles noch ziviler Ungehorsam. Vor Gericht kann daraus sicher schnell ein teurer Spass werden!? Was kann mich da an Kosten erwarten?

Und noch mal zur Anzeige bei der Polizei. Finde ich persoenlich besonders reizvoll weil es was von Staatsgewalt hat. Asymmetrischer Konflikt sozusagen ;-) Es war ja nur ein Betrugsversuch, zudem vermutlich schwer zu beweisen, obwohl ich schon einiges Material scriftlich gesammelt habe. Voellig analog den Erlebnissen der meisten hier. Klare Parteinahme zugunsten der Mutter. Versuch mich ueber den Tisch zu ziehen, wie man es nur von einem Anwalt erwarten wuerde, niemal jedoch von einem Mitarbeiter des Staates. Ich sehe keine Chance hier zu gewinnen, moechte aber moeglichst große Schaeden im System mit moeglichst kleinem Aufwand erzeugen.
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#19
i-wahn schrieb:Hmmm, ich kann also Mahnen und dann zum Verwaltungsgericht marschieren - bis jetzt ist alles noch ziviler Ungehorsam. Vor Gericht kann daraus sicher schnell ein teurer Spass werden!? Was kann mich da an Kosten erwarten?
na ja, bei einem Streitwert von 3.000 € sinds mal gerade 89 € an Gerichtskosten, die -so Du gewinnst- der Gegner zu bezahlen hat.

Bei 300 € sind es 25 €

Anwaltspflicht besteht in der ersten Instanz nicht.

Wenn Du damit Probleme hast, sammeln wir Big Grin

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#20
Na, das haelt sich ja noch im Rahmen. Da es nur versuchter Betrug war ist der Streitwert dann ohnehin Null. Hat ja nicht geklappt. Ich streite also nur aus Prinzip. Betrug und Parteinahme zu finanziellen Lasten des Unterhaltspflichtigen durch eine Behoerde empfinde ich als absolut inakzeptabel.
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#21
Mensch! i-wahn!
Bei der Untätigkeitsklage vor dem VerwG geht es nicht um den Betrugsvorwurf sondern darum, dass man Deine Beschwerden nicht bearbeitet.
Wink
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#22
stimmt auch wieder ;-)

Hab ich den Faden verloren. Aber wie ermittelt man dann einen Streitwert?

Man möge mir meine mangelnde Erfahrung nachsehen ;-)
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#23
i-Wahn,
um was geht es eigentlich und was willst Du erreichen?

Geht es um
- Aufsichtsbeschwerde an/in einer Behörde
- Klage bei Gericht
- Anzeige zur Einleitung eines Strafverfahrens

Wer hat aufgrund von Gesetzen zu viel, zu wenig oder hat etwas falsch gemacht?

...mal grundsätzlich gefragt.
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#24
@i-wahn hat sich mit mehreren Dienstaufsichtsbeschwerden gegen "Lug und Betrug" von JA-Mitarbeitern gewehrt und macht nun die Erfahrung, dass man auf seine (weiteren) Beschwerden nicht mehr reagiert.

Ein ähnliches Problem hattest Du bereits Deinen Postings nach mit Hilfe des VwGerichts gelöst.

Nun warten wir alle darauf, dass Du die verwaltungsgerichtliche Entscheidung (sofern sie keine geheime Staatssache ist) anonymisiert zur Verfügung stellst, damit sich andere betroffene Väter künftig daran orientieren können.

Wäre doch nett und hilfreich von Dir und im Hinblick auf die in endlosen Telefonaten mit Dir deswegen verbrachte Zeit auch ein kleines Dankeschön zum Nutzen der Allgemeinheit!
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#25
Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eine 2. und 3. Meinung von euch. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde ist nun abgeschlossen und man hat mir nach beinahe 6 Monaten mitgeteilt, dass sie nicht weiter verfolgt wird.

Kurz zum Inhalt der Beschwerde: Die zuständige JA-Trulla hat mich schriftlich genötigt (besser erpresst !), dass wenn ich nicht spure sie mich vor den Kadi schleift und ich wegen früherer Schriftstücke an sie Konsequenzen zu erwarten habe.

Die Zippa war so blöde mir das schriftlich zu geben. Der Sachverhalt ist eigentlich ein Puzzle mit lediglich 2 Teilen und da ist nicht viel Raum für Interpretationen.

Die Beschwerde ging direkt an den Landrat und der hat mir nun geantwortet, er könne kein Fehlverhalten seiner Mitarbeiterin erkennen. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass er mein Anschreiben und den Sachverhalt nur kurz überflogen und für die Antwort 5 Minuten gebraucht hat.

Eine Verbesserung für mich halte ich durch Beschwerdeformen für ausgeschlossen und ich vermute der nette Landrat kann aus Kadavergehorsam, Karrierenachteilen, ideologischen Gründen etc. keine Verfehlungen erkennen.

Ich möchte dem Pack vom Amt auf die Sacknaht gehen. D.h. Zeit stehlen, Mühe und hohe Kosten verursachen.

Wie reagiere ich am besten auf die Nichtweiterverfolgung der Dienstaufsichtsbeschwerde ?

P.S.: Möchte nur sinngemäß schreiben um keine Rückschlüsse zuzulassen.
Du hälst jemand anderes für deinen Papa und keiner sagt es dir. Frauen lügen nicht ...
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