24-02-2014, 18:45
(24-02-2014, 18:35)p schrieb:(24-02-2014, 16:55)Bücker der Nation schrieb: und keine Böcke auf eine gerichtliche Auseinandersetzung
Eine Strafanzeige bedeutet, dass ein Staatsanwalt einer Sache nachgeht. Nicht du. Du bist nicht Teil einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen, bestenfalls Zeuge.
Eben. Damit macht man dem Apparat Arbeit, selbst muss man fast nichts tun (ausser ein paar Schriftstücke als Beweismittel drantackern).
Der Staatsanwalt wird kein Verfahren eröffnen, weil kein öffentliches Interesse, keine Schädigungsabsicht, keine rechtswidrige wasauchimmer.....aber die Jugendamtstusse wird zumindest von der Polizei vernommen zu dem Vorgang, der Landrat evtl. auch.
Und die nächste Dienstaufsichtsbeschwerde von dir erhält garantiert mehr Aufmersamkeit als die bisherigen.
Wende dich an deinen nächsten Landtagsabgeordneten wegen des Petitionsausschusses, der sollte weiterhelfen können.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1