24-02-2014, 16:32
Bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen
gegen die Jugendamtstante wegen § 240 Abs. 3 StGB versuchte Nötigung
gegen den Landrat wegen Beihilfe.
Bringt zwar nichts, macht dem Apparat aber weitere Arbeit.
Man kann ja zusätzlich eine Meldung an die Tageszeitung rausgeben, wenn die Staatsanwaltschaft das Aktenzeichen mitgeteilt hat.
Austriake
gegen die Jugendamtstante wegen § 240 Abs. 3 StGB versuchte Nötigung
gegen den Landrat wegen Beihilfe.
Bringt zwar nichts, macht dem Apparat aber weitere Arbeit.
Man kann ja zusätzlich eine Meldung an die Tageszeitung rausgeben, wenn die Staatsanwaltschaft das Aktenzeichen mitgeteilt hat.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1