17-08-2012, 18:33
(17-08-2012, 09:16)iglu schrieb: dann sollen die doch erstmal ihre bedürftigkeit nachweisen. als beamtin bekommt die für kinder doch eh schon zuschläge.das ist für die Bedürftigkeit kein Maßstab.
Aber die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung könnte entfallen, wenn die KM (als anderer Verwandter i.S.d. 1603 BGB) leistungsfähig ist, ohne ihren eigenen Selbstbehalt zu gefährden.
Möglicherweise muss sie bei entsprechender Einkommensschieflage zw Mutter und Vater (mind. das doppelte Einkommen) zum Betreuungsunterhalt auch den Barunterhalt leisten!