17-07-2012, 17:09
Na jetzt hast Du ja Erfahrung und wenn es unser Anwalt ist auf jeden Fall einen guten Anwalt.
Mach Dich aber darauf gefasst, dass er in den ersten beiden Instanzen gar nichts oder wenig sagt, weil er vor das OLG will.
Das will er nicht, weil dann sein Honorar größer ist, sondern weil er die Entscheidung des OLG herbei führen will, auch was das Verfahren aus dem Jahr 2011 betrifft.
Ich rechne mit einem Wiederaufnahmeverfahren für das erste Urteil gegen Dich.
Also vor Gericht außer zu den Personalien gar nichts sagen. Das ist Sache unseres Anwaltes.
lg
Camper
Mach Dich aber darauf gefasst, dass er in den ersten beiden Instanzen gar nichts oder wenig sagt, weil er vor das OLG will.
Das will er nicht, weil dann sein Honorar größer ist, sondern weil er die Entscheidung des OLG herbei führen will, auch was das Verfahren aus dem Jahr 2011 betrifft.
Ich rechne mit einem Wiederaufnahmeverfahren für das erste Urteil gegen Dich.
Also vor Gericht außer zu den Personalien gar nichts sagen. Das ist Sache unseres Anwaltes.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.