21-10-2011, 14:51
Wenn ein Richter das Protokoll fälscht oder verfälscht um eine Partei zu benachteiligen oder um einem Angeklagten Schaden zuzufügen, dann halte ich das aber schon für einen Fall von Rechtsbeugung, § 339 StGB.
Aber das ist ja durch....
Und beweisen hätte man das nur können, wenn Zeugen anwesend gewesen wären, die keinen schwarzen Kittel tragen.
Schlimme Sache, sowas!
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Aber das ist ja durch....
Und beweisen hätte man das nur können, wenn Zeugen anwesend gewesen wären, die keinen schwarzen Kittel tragen.
Schlimme Sache, sowas!
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