Die allererste Bedingung, die ueber die Anwendbarkeit fuer den o.g. Par. entscheidet, muss jedoch sein:
Meines Wissens muessen die unterhaltsberechtigten Kinder 'previligiert' sein, was der Fall ist, wenn diese unter 18 Jahre alt sind, um Paragraph 170 anwenden zu koennen.
Wenn sie ueber 18 Jahre alt sind und Unterhalt beanspruchen und Papa nicht zahlt obwohl er koennte, dann greift der o.g. Paragraph nicht mehr und Papa laeuft nicht Gefahr, ins Gefaengnis zu muessen. Dann bauen sich nur Schulden auf.
Bitte korrigiert mich, falls das o.g. teilweise oder vollstaendig falsch sein sollte...
Al Bundy, kann die Karte 'Gehen Sie in das Gefaengnis, begeben Sie sich direkt dort hin, Gehen Sie nicht ueber Los' bald wieder auf den Stapel legen...
Meines Wissens muessen die unterhaltsberechtigten Kinder 'previligiert' sein, was der Fall ist, wenn diese unter 18 Jahre alt sind, um Paragraph 170 anwenden zu koennen.
Wenn sie ueber 18 Jahre alt sind und Unterhalt beanspruchen und Papa nicht zahlt obwohl er koennte, dann greift der o.g. Paragraph nicht mehr und Papa laeuft nicht Gefahr, ins Gefaengnis zu muessen. Dann bauen sich nur Schulden auf.
Bitte korrigiert mich, falls das o.g. teilweise oder vollstaendig falsch sein sollte...
Al Bundy, kann die Karte 'Gehen Sie in das Gefaengnis, begeben Sie sich direkt dort hin, Gehen Sie nicht ueber Los' bald wieder auf den Stapel legen...
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."