16-06-2011, 19:14
@Ibykus
Das OLG prüft doch nur auf Rechtsfehler, soviel ich das weiß. Das OLG fällt ja kein Urteil, sondern fasst einen Beschluss.
Kann das OLG so einfach die zweite Instanz übergehen, zumal hier der Angeklagte in der 1. Instanz nicht einmal einen Anwalt hatte?
lg
Camper
Zitat:Da kann das OLG auch gleichzeitig Berufungsinstanz sein, wenn auch die GgSeite Berufung eingelegt hat und einverstanden ist.
Das OLG prüft doch nur auf Rechtsfehler, soviel ich das weiß. Das OLG fällt ja kein Urteil, sondern fasst einen Beschluss.
Kann das OLG so einfach die zweite Instanz übergehen, zumal hier der Angeklagte in der 1. Instanz nicht einmal einen Anwalt hatte?
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.