16-06-2011, 16:41
(16-06-2011, 16:31)Pudel schrieb: NOch eine Stilblüte die mir gerade einfällt : "Also Ihre Ex-Frau fährt ja dreimal im Jahr in den Urlaub, schreiben Sie (Sie hatte kund getan, sie könne nicht für Ihren Lebensunterhalt bzw. für die Kinder sorgen). Nun, sie ist ja nun noch verheiratet mit einem Mann der als Lehrer genügend verdient. Da hat sie eben einen guten Fang gemacht! Das heißt für Sie nicht, dass Sie zu meinen glauben, keinen Unterhalt zahlen zu müssen."
Genau dann fehlt es aber am Vorsatz.
So zumindest steht es in meiner Entscheidung des OLG/Strafrecht.
Wenn das Einkommen des Next wirklich so gut ist, braucht die Kindesmutter gar nicht mehr so viel verdienen, um deren Unterhalt zu gewährleisten.
Aber das nutzt alles nichts. Tatsache ist dann, was im Urteil steht.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.