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BGH: Haftbefehl gegen die Mutter, weil sie den leiblichen Vater nicht nennt
#2
Auch n-tv hat wieder die Schlagzeile parat:

http://www.n-tv.de/Echten_Vater_verschwi...05524.html

Und hier gebe ich "p" auch wieder im vollen Umfang Recht. Es geht nur darum, den nächsten Pflichtigen zu finden. Normalerweise, wenn die Mutter es nicht sagt, müsste SIE zur Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Unterhaltsbeträge des Scheinvaters verdonnert werden, ganz einfach.
Ausserdem wäre das für mich ein echter Fall von Sorgerechtsentzug, weil einer solchen Lügnerin doch kein Kind anvertraut werden kann.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: BGH: Haftbefehl gegen die Mutter, weil sie den leiblichen Vater nicht nennt - von gleichgesinnter - 07-08-2008, 17:27

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