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Anhörung zur Reform des Versorgungsausgleichs
#5
Hier also ein paar Zusammenfassungen aus den Stellungnahmen:

Deutscher Rentenversicherung Bund: Die Leute haben heute nicht nur gesetzliche Rentenversicherung, sondern alle mögliche andere private Vorsorge. "Die dabei anzustellenden Prognosen führen häufig zur Unterbewertung der Anrechte insbesondere aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Dies hat zur Folge, dass dem von der Verfassung vorgegebenen Halbteilungsgrundsatz nicht mehr genügt wird, nach dem die in der Ehe erworbenen Anrechte den früheren Ehegatten im Leistungsfall jeweils zur Hälfte zustehen." Schön gesagt, es geht darum, den rücksichtslosen Zugriff auf jedes Fitzelchen des Pflichtigen zu gewärleisten. Also nicht weniger, sondern mehr Transfers und "Ausgleiche".

Ausserdem würden die armen Berechtigten manchmal gar nicht richtig zulangen, wodurch Sicherungslücken entstehen könnten. Das muss unbedingt auf dem Pflichtigen abgeladen werden, deshalb müsse man ihm sofort bei der Scheidung gleich alles wegnehmen und übertragen, nicht erst wenn wenn der Versorgungsfall eintritt.

Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Ehen bis zu drei Jahren wird befürwortet (im Entwurf stehen 2 Jahre), der Rentenversicherung ist die Rechnerei sonst zu viel für zu wenig Ertrag. Wenn ein Ehegatte seine Vorsorge "treuwidrig" auflöst, solle bei ihm stattdessen beim Zugewinnausgleich stärker zugelangt werden. Davor haben sie alle Angst, dass das Geld verschwindet.

Zur Sprache kommt auch der direkte Datenaustausch zwischen Gericht und Versorgungsträger. Da drückt wohl der Richter nur noch auf den Knopf und -schwupps- ist die Rente halbiert. Sehr effizient.

Zur Sprache kommen noch einige weitere Punkte, in denen weitgehende Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf ausgedrückt wird. Der ganze Text ist jedenfalls gut geschrieben und verständlich.


Präsident des Amtsgerichts Stuttgart Borth: Seine Ausführungen ähneln denen der Rentenversicherung, ausserdem ist ihm die (von seinen Kollegen mitverursachte) Rechnerei zu kompliziert. Er bringt auch den Satz von der "besonderen sozialen Funktion für die geschiedenen Frauen". Seine Stellungnahme ist insgesamt komplexer und berührt Details, so dass man den Eindruck bekommt, der ganze Schwachsinn würde mitnichten einfacher. Wer als Unbedarfter so einen Text liest, wird sich mit Grausen abwenden.


Institut für Familienrecht, Bonn, Nina Dethloff: Einige Einleitungs-Kopfstreichler für die Reform, dann stellt sie ein Problem fest: "machten von der betrieblichen Altersversorgung zwar 31 % der Männer, aber nur 6 % der Frauen Gebrauch." Wie oben beschrieben: Da sind noch paar Euro der Männer rauszuholen! Komisch, sonst werden doch immer Frauen als die sicherheits- und vorsorgeorientierten Menschen hingestellt.

Dann fällt die Maske vollständig. Breiten Raum nimmt bei ihr gleich darauf die "illoyale Vermögensminderung" ein. Klaro, alle Männer wollen immer nur das Eine: Sich arm rechnen, betrügen, sich drücken.

"Zwar werden wegen der geringeren Flüchtigkeit von Versorgungsanwartschaften gegenüber Kapital Manipulationen insgesamt seltener sein als beim Zugewinnausgleich. Aber die Fälle gibt es durchaus – und deshalb besteht auch ein Regelungsbedarf. Man denke nur an die Einstellung von Beitragszahlungen mit der Folge des Erlöschens des Versicherungsverhältnisses oder etwa, was sicher noch gravierender ist, die Inanspruchnahme einer Kapitalabfindung bei einer Gütertrennungsehe." Oper sind immer die Frauen: "Ungleichbehandlung, die faktisch weit häufiger Frauen als die Ausgleichsberechtigten treffen wird". Deswegen müsse man dem Pflichtigen bei anderen Ansprüchen auch mehr wie Hälfte wegnehmen können.

Den Versorgungsausgleich bei kurzen Ehen zu streichen lehnt sie ab. Jeder Cent muss rausgerissen werden, egal wie aufwendig, egal was es kostet.


Arbeits- und Sozialrechtler Eichenhofer: Er begrüsst, dass die Regelungen jetzt ausserhalb des BGB stattfinden, muss aber zugeben: "Dies würde zwar das Recht des Versorgungsausgleichs noch mehr zum Expertenrecht machen; aber dieses war es schon immer, so dass die Systematik diesem Tatbestand nur klarer zum Ausdruck brächte.". Gehen Expertenrecht hat natürlich niemand der Stellungnehmenden was, schliesslich generiert Expertenrecht Experten und die können damit dicke Expertenrechnungen schreiben. Ein Prost auf das komplexe deutsche "Recht", er nennt das ganz offen im Kapitel "Vorzüge".

Nachteile sieht er auch. Es wird ihm dann doch etwas zu viel, dass Ehegatten, die in ihrem Leben einige Jobs und ein paar Anrechte erwirtschaftet haben, die bei einer Trennung auch halbierend verdoppeln. "Die Eheleute – die schon heute Schwierigkeiten haben, ihre Altersvorsorge zu durchschauen (es wird in der internationalen Fachdiskussion in dieser Hinsicht eine weit verbreitete „financial illiteracy“ beklagt) - würden mit der Verwirklichung des Vorschlages mit noch viel größeren Orientierungsunsicherheiten belastet. Die Träger der Vorsorge haben viele, oftmals nur kleine Vorsorgerechte aufweisende Versicherungskonten zu verwalten. Die Rentenstatistiken werden noch weniger aussagekräftig, weil die Vervielfältigung der Anrechte zur Absenkung der Höhe der einzelnen Anrechte führt und damit den Aussagegehalt von Rentenstatistiken hinsichtlich der mutmaßlichen Möglichkeiten von Alterssicherung für einzelne Berechtigte weiter entwertet." Mit anderen Worten, er hat Angst dass der Versorgungsausgleichsmüll dazu führt, dass die eigentlich Betroffenen nur noch genervt abwinken.


Rainer Glockner, ein 81 Jahre alter "Sachverständiger" zum Versorgungsausgleich: Vorrangig Applaus. Einige Vorschläge zur Änderung von Rechnungsvorschriften und dem korrespondierenden Kapitalwert.


Meo-Mi Hahne, Chefin und Kopf der Fünferbande am BGH: Man lobt erstmal sich und den BGH, schreibt viel in Fettdruck. Dann wird der Gesetzentwurf gelobt. Inhaltlich enthält ihre Stellungnahmen eigentlich nur viele Worte und heisse Luft, Aussagen mit Substanz werden keine gemacht.


Es folgt Jörn Hauss, ein Familienrechtsanwalt aus Duisburg: Darüber und die anderen später mehr, er walzt seine Kommentare auf fast 20 Seiten aus.

Eines wird aber klar. Wenn die Leute stärker nachdenken würden (was sie leider nicht tun), hätte der deutsche Versorgungsausgleich interessante Folgen. Immerhin sinken die Erträge für jede in der Ehe begonnene private Altersvorsorge bei einer Scheidung schlagartig um 50%. Unter diesen Umständen ist es für Verheiratete Quatsch, noch vorzusorgen. Das wäre nur mit einer Garantie sinnvoll, dass der andere Ehepartner für sich mindestens ebenso vorsorgt.
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RE: Anhörung zur Reform des Versorgungsausgleichs - von p__ - 06-12-2008, 13:27

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