30-05-2011, 22:18
Das galt bis zum 31.12.1988. Zum 1.1.1989 trat eine der unzähligen Unterhaltsreformen in Kraft, jede mit vielen Trittstufen des Unterhaltsmaximierungsprizips. Der Unterhalt lag danach 1989 in der ersten Tabellenstufe bei 129 EUR minus halbes Kindergeld.