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Ratgeber: Warum muss ich doppelt so viel Unterhalt bezahlen?
#1
Die Berliner Morgenpost klärt auf. Ein Vater fragt: "Warum muss ich doppelt so viel Unterhalt bezahlen? Ich bin Vater eines einjährigen Kindes. Die Beziehung mit der Mutter ist vor der Geburt auseinandergegangen. Die Mutter hat noch zwei Kinder aus einer früheren Beziehung. Ich weiß, dass deren Vater für jedes der Kinder 200 Euro zahlt. Jetzt will das Jugendamt, dass ich eine Verpflichtung zu monatlich 420 Euro unterschreibe."

Der "Experte" antwortet...

http://www.morgenpost.de/familie/experte...ahlen.html
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#2
dann guck Dir doch mal gleich die Hackfresse auf dem Bild daneben an. Das sind die Mütter, die Deutschland braucht!
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#3
Was ist an der Antwort des 'Experten' dMn auszusetzen, p?
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#4
Wo habe ich etwas an der Antwort ausgesetzt? Aber wenn jemand Kritik daran geliefert bekommen will, bitte sehr: Es ist eine typische Juristenantwort. Sie erklärt, mit welchen kondensierten Richtersprüchen die Forderungen gegen ihn durchgezogen werden, aber sie erklärt nicht, warum es sinnvoll und richtig sein soll, dass die Mutter für dieses Kind den doppelten Unterhalt bekommt. Das dürfte auch unmöglich sein. Die Antwort ist korrekt, aber wertlos. Es ist der Stil eines Gebührenbescheids und nicht der Erklärstil der Sachgeschichten.
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#5
Z.B. das hier:
"Das Gesetz regelt, dass der Unterhaltsbedarf eines Kindes sich an der Lebensstellung seiner Eltern orientiert."

Das ist zwar Justizüblich aber dennoch gelogen.
Im Gesetz bzw. § 1610 BGB steht das Gegenteil:

"(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt)."
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#6
Richtig, das ist nur einer der Logikbrüche (aber was ist schon Logik für einen Juristen?). Die Lebensstellung des Bedürftigen kann sich auch nicht von jemand ableiten, der nie mit dem Kind oder auch nur mit seiner Mutter lebte, ein ganz anderes Leben ganz wo anders führt.

Die Justiz hat das früher übrigens selber mal genau so gemacht: Aus diesem Grund war der Unterhalt für nichteheliche Kinder ein Festbetrag, nämlich die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Und dann kam die "Gleichstellung", die bekanntlich immer dem Unterhaltsmaximierungsprinzip folgt.
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#7
(26-05-2011, 19:37)beppo schrieb: "(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt)."
Die "Lebensstellung" eines Kindes erhöht sich jedoch dadurch, dass es durch einen finanziell potenten Erzeuger er(ge)zeugt wird. Wink Big Grin
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#8
(26-05-2011, 20:18)blue schrieb:
(26-05-2011, 19:37)beppo schrieb: "(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt)."
Die "Lebensstellung" eines Kindes erhöht sich jedoch dadurch, dass es durch einen finanziell potenten Erzeuger er(ge)zeugt wird. Wink Big Grin

Das seh ich auch so. Es macht schon einen Unterschied, ob der Kindesvater Richter oder ein "Hartzi" ist.

Ich seh den § 1610 BGB als vollkommen gerecht an.

Wenn nun der Gutachter in meinem Fall feststellt, dass meine Behinderung schon von Haus aus finanziell bewertert werden musste, dann war die Lebensstellung der Bedürftigen ganz anders als bisher, wo man zumindest finanziell von einem unbegrenzt leistungsfähigen Kindesvater ausgegangen ist.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#9
Was denn nun?
Das:
(27-05-2011, 08:50)Camper1955 schrieb: Das seh ich auch so. Es macht schon einen Unterschied, ob der Kindesvater Richter oder ein "Hartzi" ist.
Ist das Gegenteil von dem:
(27-05-2011, 08:50)Camper1955 schrieb: Ich seh den § 1610 BGB als vollkommen gerecht an.
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#10
(27-05-2011, 09:09)beppo schrieb: Was denn nun?
Das:

Das Beißt sich nicht.

Der Kindesvater wenn Richter ist, hat einfach mehr zu bezahlen, wie der "Hartzi"

Die Lebensstellung des Kindes wäre im 1. Fall Kind vom Richter und im 2. Fall Kind vom "Hartzi"

Mein Fall ist etwas Besonderes. Ich hatte ein, sagen wir mal, schon etwas überdurchschnittliches Einkommen war aber von Geburt an Schwerbehindert.

Die Lebensstellung meiner Kinder ist also nach § 1610 BGB "Kind von Schwerbehinderten Besserverdiener."

Bisher kannte kein Gericht die Schwerbehinderung in irgendeiner Weise finanziell an. Ich wurde behandelt, wie ein gut verdienender, aber gesunder Besserverdiener, wenn es um meine Zahlungsverpflichtungen ging.

Unter Anrechnung meine Schwerbehinderung (durch Anhebung des notwendigen Selbstbehaltes, da unvermeidbar) hätte ich maximal die Hälfte meiner Unterhaltszahlungen insgesamt leisten müssen.

Ich habe ja nicht immer gar nix bezahlt: Gut und gerne 100.000,00 € habe ich zwischen September 1994 und April 2006 schon bezahlt.

lg

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#11
Wenn der Gesetzgeber das so wollte, warum hat er das dann nicht so geschrieben?
Im Gesetz wird explizit nicht auf die Lebensstellung des Pflichtigen verwiesen, sondern auf die des Kindes.
Wenn das Kind nie mit dem Vater zusammengelebt hat, kann sich auch seine Lebensstellung aus seiner Ergeben.
Die Justiz handelt im ausdrücklichen Widerspruch zum Gesetz.
Warum also sollen wir uns an das Gesetz halten, wenn sich nicht mal die Richter daran gebunden fühlen?
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#12
@Beppo...

Vielleicht weil die gut florierende stasstgeldentlastende Quelle Unterhalt auf ewig am Leben erhalten werden muss. Hartz4 unten=Unterhaltsgesetz oben. Die Lösung wäre nicht mehr arbeiten für alle. Ist aber fiktiv, weil nicht realisierbar. Naja. Juristen schreiben nun mal für Juristen Gesetze.
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#13
Komisch, wenn der Staat einspringen muss als Zahlonkel, dann reichen auf einmal nur noch 133 bzw. 180 Euro. Und dies auch nur 6 Jahre lang maximal und bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres begrenzt.

Ich habe eine ernsthafte Frage: Was will der Staat damit bezwecken, indem er die Unterhaltssätze so hoch ansetzt und Zahlväter eiskalt abserviert und ausbeutet? Zwei Dinge sind doch klar: 1. Dass jeder normale Mann die Lust am Arbeiten gehen verliert, wenn ihm maximal das übrig bleibt was der Sozialhilfe entspricht, natürlich bei Null (oder wertlosen) Rechten und völlig hilflos den Launen der Mutter ausgeliefert ist und 2. Dadurch letztendlich mindestens 3 Menschen von Sozialhilfe leben, wohlmöglich für immer und auch die Nachfolgenden Generationen.

Kann mir irgendjemand das erklären? Ich bin mir z.B. nun im Klaren geworden, dass der gegenseitige erbarmungslose Unterhaltswahn die moderne Rentenreform ist, da dass alte System nicht zu halten ist, was auch der dümmste Mensch wissen müsste, wenn er sich mal die Entwicklung der Demographie und das Geburtendefizit anschaut. Auch verlassen immer mehr fleissige und gebildete Menschen das Land, um eine neue Existenz im Ausland aufzubauen und sich dort ein besseres Leben erhoffen. Die Regierung fährt doch Deutschland gnadenlos gegen die Wand? Ich verstehe die Intention dahinter nicht.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#14
(28-05-2011, 04:16)Armer Tropf schrieb: Ich habe eine ernsthafte Frage: Was will der Staat damit bezwecken, indem er die Unterhaltssätze so hoch ansetzt und Zahlväter eiskalt abserviert und ausbeutet? Zwei Dinge sind doch klar: 1. Dass jeder normale Mann die Lust am Arbeiten gehen verliert, wenn ihm maximal das übrig bleibt was der Sozialhilfe entspricht, natürlich bei Null (oder wertlosen) Rechten und völlig hilflos den Launen der Mutter ausgeliefert ist und 2. Dadurch letztendlich mindestens 3 Menschen von Sozialhilfe leben, wohlmöglich für immer und auch die Nachfolgenden Generationen.

Ich versuch das mal zu erklären

Angenommen Du hast 2000,00 € Bruttoeinnahmen, 2 Kinder im Alter von 4 + 8 Jahren, dein Arbeitsweg ist 20 km einfach.

Um nun Mindestunterhalt leisten zu können bräuchtest Du ein bereinigtes Netto von 1447,00 €

Dein unbereinigtes Netto ist aber nur 1432,00 € inclusive Steuerrückerstattung, bereinigt um den Arbeitsweg von 40 km ist es 1212,00 €

Nun ist Papa Staat der hohe Werbungskostenaufwand ein Dorn im Auge. Denn je höher Deine Werbungskosten sind, um so weniger zahlst Du Steuern.

Also sagen die Richter, du fährst mit öffentlichen Verkehrsmitteln, statt im Auto.

Da dir die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu lange dauert oder das ganze zu unbequem ist, fährst Du entweder weiter Auto, oder Du ziehst näher an Deinen Arbeitsplatz.

Im ersten Fall werden von den 1432,00 € nur die öffentlichen Verkersmittel anerkannt, es bereinigt sich also grad mal um die 5 %, die Papa Staat für gerecht hält . Also hast Du nach deren Rechnung ca.
1362,00 € bereinigtes Netto zur verfügung.

Wenn Du sagst, dann komm ich mit meinem Geld nicht klar, dann ziehe ich halt um,

Ziehst Du nun um und wohnst künftig nur noch 3 km vom Arbeitsplatz weg. Dann hast du nur noch 1361,00 € Einkommen, weil du mehr Steuern bezahlen musst. 70 € jeden Monat mehr, um genau zu sein.

Für den Einzelnen mögen das Penauts sein. Aber in der Summe gibt diese Rechnung einen ganzen Batzen Geld.

lg

Camper



Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#15
Kurz noch einmal zurück zum vorliegenden Fall:

Mutter hat 2 Kinder aus einer früheren Beziehung und konnte es einfach nicht lassen noch ein Trennungsopfer gewaltsam in die Welt zu befördern.

Nun bekommen die bisherigen Kinder je 200 Euro und der Frischling 400 Euro - wer das glaubt ist entweder dumm oder blöd.

Das ganze Geld kommt in den großen Topf namens "Haushaltsgeld"; da wird dann kräftig gerührt und als Würze kommen noch die 364 Euro ALG II der Mutter drauf.

Gesamteinkommen des Haushaltes: 1164 Euro, wovon sich die meisten guten Mütter natürlich den Löwinnenanteil sichern und sich neben teuren Spitzendessous noch Schminkkram und Schnickschnack von Ikea kaufen..achja und wer will schon ewig allein sein. Also Babysitter her und ab ins Nachtleben.

Das Problem hier ist allerdings das "Einkommen" des jüngsten Sprösslings: Dieses liegt ca. 150 Euro über dem Hartz IV Satz der Altersgruppe, der Überschuß mindert die Ansprüche der Familie.

Also: Papa bezahlt Steuern und Sozialabgaben, gibt von der Hälfte, die er behalten darf ein Fünftel an das Kind ab, welches davon dann wieder seine Familie unterstützen muß, also erneut Sozialabgaben leistet.

Hier entsteht eine Doppelbelastung des erwirtschafteten Geldes, was wiederum dem Tatbestand des Diebstahles gleichkommt.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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#16
Das sehe ich nicht ganz so.

Hier tragen Starke Schultern die Last von schwachen Schultern.

Und je nach Alter der Kinder hat hier der Unterhaltspflichtige immerhin ein bereinigtes Einkommen zwischen 2.700,00 und 4.700,00 €, wenn man von der DDT 2011 ausgeht.

Also eine ganze Menge Holz im Gegensatz zu gut 90 % der Unterhaltspflichtigen.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#17
Weshalb aber sollte der Betroffene den Bedarf des mütterlichen Haushaltes decken? Durch seine Sozialabgaben hat er bereits seinen Dienst an den Bedürftigen dieser Welt abgegolten, wieso sollte er zusätzlich noch einmal einen Hartz IV Haushalt mitfinanzieren?

Mein Ratschlag für solch einen Ratsuchenden wäre: Achte auf deine Gesundheit, nimm mal ein Sabbatjahr - laß mal fünfe gerade sein...welcher Teilzeittyp bist du eigentlich?

Beteilige dich doch zu 50% an der Kindererziehung und wenn Mutter Beimer sich endlich bequemt ihr Sitzfett vom Sofa hochzukriegen, kannst du mit vollem Akku wieder durchstarten.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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#18
(29-05-2011, 16:01)Camper1955 schrieb: Das sehe ich nicht ganz so.

Hier tragen Starke Schultern die Last von schwachen Schultern.

Und je nach Alter der Kinder hat hier der Unterhaltspflichtige immerhin ein bereinigtes Einkommen zwischen 2.700,00 und 4.700,00 €, wenn man von der DDT 2011 ausgeht.

Also eine ganze Menge Holz im Gegensatz zu gut 90 % der Unterhaltspflichtigen.

lg

Camper

Mag sein, Camper.

Aber wenn es so kommt wie in meinem Fall - ich zahle monatlich 2.600.- Euro Lohnsteuer, und am Ende, nach Abzug von Trennungs- und Kindesunterhalt bleiben mir noch gerade so 1050.- Euro, also mein Selbstbehalt.

Mag sein, dass das eine ganze Menge Holz ist- aber an dem Tag, wenn ich damit aufhöre, wird nicht nur Mutti zum Sozialfall, auch der Staat verliert satte Einnahmen, die er bisher aus meinem Einkommen abgesaugt hat. Stattdessen wird die Sozialkasse dann drei Personen am Leben halten dürfen. Und das nur wegen diesem besch.... Prinzip der Unterhaltsmaximierung.

Austriake

Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#19
Ich habe auch zu guten Zeiten 100.000,-€ verdient, habe davon entsprechend Steuern und SV bezahlt, danach KU für 4 Kinder und EU für meine Ex.
Vom Rest durfte ich Umgangskosten mit Kindern in 2 Städten, Fahrten und Miete am Arbeitsplatz in 430Km Entfernung und Anwaltskosten in 5 stelliger Höhe.

Jetzt wo ich arbeitslos bin geht es mir besser als mit den 100.000,-.
Dumm nur, dass jetzt 6 Menschen von Staatsgeld leben.
Das ist Raubbau an den s.g. "starken Schultern"
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#20
Die "starken Schultern" sind ein billiges Schlagwort, das bei einer näheren Überprüfung nur Leere enthüllt, meistens von Politikern benutzt. Es wird immer inmitten einer vernebelnden Unschärfe gebraucht, um der Abzockerei von Fremden oder dem Egoismus eine Art Gerechtigkeitsaura zu verleihen.

Es geht nicht um irgendwelche schwache oder starke Dritte, das Kind hat einen Bedarf (was auch das BGB exakt so festlegt - nicht nur beim Geld) und der ist zu decken. Dieser Bedarf steigt nicht und sinkt nicht, weil Leute die ganz woanders leben mehr oder weniger Einkommen haben. Er würde nicht einmal steigen, wenn sie beim Kind leben. Das Kind würde dann vielleicht mehr kosten, weil es mehr erhält, aber sein Bedarf steigt deshalb nicht. Der Reichtum der unmittelbaren Umgebung färbt ab. Eine plötzliche Bedarfsnotwendigkeit nach einem 30qm - Kinderzimmer oder Urlaub auf den Seychellen entsteht dadurch nicht.
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#21
Hallo p,
ich finde, daß Du das sehr treffend auf den Punkt gebracht hast.

Hinzuweisen wäre noch auf den Umstand, daß das SGB solche verhältnisbedingten Unterscheidungen im Bedarf von Kindern nicht kennt.
Gleichsam interessant, daß bei Bedürftigkeit des Unterhaltspflichtigen gem. SGB, der Staat den nach DT titulierten Kindesunterhalt - in bestimmten Grenzen - voll zu zahlen hat. Es ist für den Pflichtigen also relativ wurst, was das OLG Düsseldorf da unentwegt oben drauf packt, meine Kinder freut es.Big Grin
Der Pflichtige muß unter SGB-Bedingungen nur zusehen, daß er netto zumindest den KU erwirtschaften und voll zahlen kann.


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#22
Richtig - und das SGB ist auch der Hebel, der zu dieser Verkehrung von Bedarf und Unterhaltshöhe geführt hat. Ein einfacher Blick in die Statistik beweist das: Ein erheblicher Teil der Alleinerziehenden bezieht Leistungen nach SGB. Jeder Euro Kindesunterhalt, der in eine Bedarfsgemeinschaft fliesst, senkt nämlich die Leistungen des Staates. Und zwar an alle, obwohl der Unterhalt nur für das Kind ist. Das berühmte Cui bono? wäre damit beantwortet.

Da wurden also künstlich vom Staat zwei unterschiedliche Wasserstände geschaffen. Der hohe plätschert in den niedrigen. Dieser Staat sitzt dazwischen und betreibt daran ein Mühlrad, das um so mehr Energie für ihn liefert, je unterschiedlicher die Wasserstände sind. Damit der hohe Wasserstand schön hoch bleibt, wird einfach per Befehl der Abfluss verstopft, damit auch jeder Tropfen übers Mühlrad pladdert.
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#23
Richtig p - war bei mir auch so: Da läßt man sich blöd wie man ist unter die Armutsgrenze titulieren und denkt das wäre zum Wohle des Kindes.

Letztlich ist es nur zum Wohle des Staates, der sicherlich ein berechtigtes Interesse an einem vorzeitigen Ableben der Betroffenen (s. Rentenproblematik) und an gesparten Sozialleistungen für die Mutter.

Auch wenn Mütter es sehr genießen, wenn der verhasste Ex mal so richtig ausgenommen wird - vernünftig ist das nicht. Denn so unterstützt man diesen Unrechtsstaat, den ich nicht böse nennen möchte..nein es ist lediglich eine Chaosrepublik!

Hackt den Knoten durch und dann nochmal alles von vorn und zwar gescheit!
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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#24
@p zu Beitrag #6
Kannst Du schreiben, seit wann der Unterhalt für nichteheliche Kinder nicht mehr ein Festbetrag ist?

Danke!
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#25
Das galt bis zum 31.12.1988. Zum 1.1.1989 trat eine der unzähligen Unterhaltsreformen in Kraft, jede mit vielen Trittstufen des Unterhaltsmaximierungsprizips. Der Unterhalt lag danach 1989 in der ersten Tabellenstufe bei 129 EUR minus halbes Kindergeld.
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