18-05-2011, 22:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-05-2011, 22:37 von Camper1955.)
Zitat:Ok, und der Unterhaltsanspruch von Dolf auf Mandy erlischt mit dem Mutter werden oder besteht dieser auch weiterhin?
Zunächst einmal sind Mandy gegenüber Dolf und Ilse in der Unterhaltspflicht, und nicht nur Dolf.
6 Wochen vor der Geburt geht die Unterhaltspflicht auf Justin über, der dann Mandy gegenüber Unterhaltspflichtig ist.
Ist Kevin dann mal da, Ist er dem Kevin und Mandy gegenüber Unterhaltspflichtig.
Kann Justin aber nur für Kevin bezahlen, dann springt ALG II für Mandy ein.
Wohnt Mandy da immer noch bei Ilse, wird das Einkommen der gesamten BG hergenommen und daraus dann ein (ergänzender) ALG II - Anspruch ermittelt.
Hat Ilse also einen Partner, nennen wir ihn mal Iwan, dann wird sein Einkommen, Ilses Einkommen und der KU für Kevin, sowie das Kindergeld hergenommen und ermittelt, ob Mandy noch einen Anspruch hat. Das nennt sich dann nicht mehr Bedarfsgemeinschaft, sondern Haushaltsgemeinschaft.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.