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Schweiz: Behinderter Unterhaltsverweigerer ins Gefängnis
#7
Das hat er sich selbst eingebrockt, indem er den Unterhalt bewusst komplett verweigert und das auch noch offen kommuniziert. Da reagieren die Gerichte allergisch, egal ob in der Schweiz oder in Deutschland. Wenn er mit dieser Verweigerungsnummer durchkommen würde, dann brächen alle Dämme. Deshalb das harte Vorgehen der Robenträger.

Besser hätte er seine eigene Bedürftigkeit auf Basis seines Behindertenstaus kontinuierlich ausgebaut und dabei den Pfändungsbetrag auf ein erträgliches Niveau reduziert.

Wichtig ist es, stets den guten Willen zu dokumentieren. Was am Ende an Geldfluss herauskommt ist dann juristisch sehr schwer zu ahnden.

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RE: Schweiz: Behinderter Unterhaltsverweigerer ins Gefängnis - von Nathan - 31-03-2011, 16:39

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