29-03-2011, 14:19
Einvernehmlich:
- Mutter beendet Beistandschaft und einigt sich mit Vater direkt.
- Beistand einigt sich mit Vater. Auch wenn absehbar ist, dass die gesamte Summe wohl nie zurückkommt sind die dort mit monatlichen Raten in geringer Höhe oft einverstanden. Bei den niedrigen Rückholquoten hebt das Rücklaufschnitt immer noch.
Möglich:
- Beistand sieht, dass wieder Geld da ist und pfändet einfach los. Motto: Mal gucken, was zu holen ist.
- Schulden sind schon so alt, dass Verwirkung in Frage kommt. Dafür sind allerdings noch andere Voraussetzungen nötig, z.B. bisherige anhaltende Untätigkeit des Beistandes.
- Mutter beendet Beistandschaft und einigt sich mit Vater direkt.
- Beistand einigt sich mit Vater. Auch wenn absehbar ist, dass die gesamte Summe wohl nie zurückkommt sind die dort mit monatlichen Raten in geringer Höhe oft einverstanden. Bei den niedrigen Rückholquoten hebt das Rücklaufschnitt immer noch.
Möglich:
- Beistand sieht, dass wieder Geld da ist und pfändet einfach los. Motto: Mal gucken, was zu holen ist.
- Schulden sind schon so alt, dass Verwirkung in Frage kommt. Dafür sind allerdings noch andere Voraussetzungen nötig, z.B. bisherige anhaltende Untätigkeit des Beistandes.