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Titulierung von Unterhalt
#14
(28-03-2011, 19:45)Fluechtling schrieb: von den Notar Fuzzis hat doch keiner Lust für 20 Euro Urkundsgebühr zu arbeiten.
Es ist weniger die Lust daran, sondern alleine das Nicht-Interesse, kein Geld machen zu können. Die Urkunde an sich ist ja nicht das Problem. Da wird das Standardschreiben von der Sekretärin ausgedruckt und mit Namen und Personalien gefüllt.

Das Problem bei denen ist der Zeitaufwand. Sie müssen einen Termin mit Dir machen und das Zeugs vorlesen. Das kostet für sie Zeit und somit Geld. Ist doch klar, dass die lieber Urkunden vorlesen, die richtig Kohle bringen.

Hier noch das Schreiben meines Notars aus Mitte 2010:

Sehr geehrter Herr blue,

nach Überprüfung der Kostenordnung teile ich Ihnen mit, das die Beurkundung von Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes nach § 55a KostO gebührenfrei sind, ausgenommen Dokumentenpauschale und Auslagen.

Ich werde daher die Ihnen bereits übersandten Kostenrechnungen zu den Urkunden a/x und b/y korrigieren und Ihnen die geänderten Kostenrechnungen zukommen lassen.

Das Versehen bitte ich zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

xyz, Notar

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