Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titulierung von Unterhalt
#3
Ich zitiere mal:

Kostenordnung Notar – kann man handeln?

Den Notaren in Deutschland ist es nicht erlaubt, von der Kostenordnung mit den im Gesetz vorgeschriebenen Gebühren abzuweichen. Er kann selbst persönlich Bekannten keinen Abschlag gewähren. Im Gegenzug darf er bei besonders umfangreichen Geschäftsabläufen auch keine höheren Gebühren verlangen, als es die Kostenordnung erlaubt. Für die gleiche Erledigung, egal wie umfangreich fallen bei jedem deutschen Notar immer die gleichen Gebühren an.

Kommt es zwischen dem Notar und dem Kostenschuldner zu Unstimmigkeiten über die Kostenordnung für die entsprechende notarielle Tätigkeit, kann der Schuldner eventuelle Einwendungen gegen die Berechnungen durch eine Beschwerde beim Landgericht geltend machen. Die Beschwerbeführung erfolgt im Bezirk des Amtssitzes vom beurkundenden Notar lt. § 156 Abs.1 Satz 1 der Kostenordnung. Auch der Notar kann die Entscheidung beim Landgericht herbeiführen. Die Beschwerde zur Kostenordnung kann beim zuständigen Landgericht schriftlich eingereicht oder zu Protokoll (§ 156 Abs.4 Satz 1 KostO) gegeben werden. Einen Rechtsanwalt benötigt man zu diesem Vorgang nicht. Dieses Verfahren vor dem Landgericht ist kostenlos möglich (§ 156 Abs.5 Satz 1 KostO)

Quelle: http://www.erbrecht-heute.de/Kostenordnung-Notar.html
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Titulierung von Unterhalt - von Raban - 28-03-2011, 11:38
RE: Titulierung von Unterhalt - von blue - 28-03-2011, 12:09
RE: Titulierung von Unterhalt - von vorsichtiger - 28-03-2011, 12:29
RE: Titulierung von Unterhalt - von p__ - 28-03-2011, 13:47
RE: Titulierung von Unterhalt - von Raban - 28-03-2011, 16:59
RE: Titulierung von Unterhalt - von p__ - 28-03-2011, 17:07
RE: Titulierung von Unterhalt - von Dzombo - 28-03-2011, 17:27
RE: Titulierung von Unterhalt - von sorglos - 28-03-2011, 18:25
RE: Titulierung von Unterhalt - von blue - 28-03-2011, 18:33
RE: Titulierung von Unterhalt - von p__ - 28-03-2011, 18:55
RE: Titulierung von Unterhalt - von Jigsaw - 28-03-2011, 19:45
RE: Titulierung von Unterhalt - von p__ - 28-03-2011, 20:12
RE: Titulierung von Unterhalt - von blue - 29-03-2011, 08:22
RE: Titulierung von Unterhalt - von Resist - 29-03-2011, 14:15
RE: Titulierung von Unterhalt - von Jigsaw - 29-03-2011, 14:00

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Titulierung Unterhalt - was gilt es zu beachten? BlauerWolf 10 6.664 12-06-2020, 12:42
Letzter Beitrag: Simon ii

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste