13-12-2008, 18:52
(13-12-2008, 18:23)lordsofmidnight schrieb: - [b]Unsere Untersuchungen belegen, wenn gewünscht wird, dass Väter häufiger die Beurlaubung nutzen, muss man den Vätern Sonderrechte einräumen, so daß Teile der Beurlaubung dem Vater vorbehalten sind
Nein! Sonderrechte sind überhaupt nicht nötig. Zumindest bei uns nicht. Wirklich gleiches Recht für alle würde vollkommen reichen!