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BVerfG 1 BvR 2253/07 Grenzen fiktiven Einkommens
#4
Das BGH Urteil vom 20.02.2008, Az. XII ZR 101/05 spricht den Fall an, dass jemand früher zu fiktivem Einkommen verurteilt wurde weil er angeblich seinen Job hingeworfen hat. Danach war er arbeitslos, hat schliesslich wieder voll gearbeitet (mit geringerem Verdienst) und nun wurde ihm betriebsbedingt gekündigt. Der Unterhaltspflichtige wollte den Unterhalt jetzt endlich an die realen Einkommensverhältnisse anpassen. Wäre eine Abänderungsklage überhaupt zulässig?

Die Richterinnen des BGH sagen: Es lohnt sich nicht, überhaupt wieder zu arbeiten :-) Denn das fiktive Einkommen gilt weiter, ausser "wenn er geltend macht, dass er die frühere Arbeitsstelle in der Zwischenzeit ohnehin verloren hätte, etwa weil er den Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gewachsen gewesen oder Personal abgebaut worden und er hiervon betroffen gewesen wäre." Er muss also erst nachweisen, dass ihm mittlerweile fiktiv gekündigt worden wäre, andernfalls kriegt er fiktiv höheres Arbeitslosengeld. Ausserdem solle er sich mal nicht beklagen, er hätte doch so oder so genug Geld, nämlich das sozialrechtliche Minimum. Auch die Unterhaltsschulden seien doch kein Problem, solle er halt später in Insolvenz gehen, ja das müsse er sogar.
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RE: BVerfG 1 BvR 2253/07 Grenzen fiktiven Einkommens - von p__ - 26-11-2008, 16:22

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