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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#46
(15-03-2011, 08:59)p schrieb: Intensive und ernsthafte Bewerbungsbemühungen sind natürlich nachzuweisen, wenn man wegen Arbeitslosigkeit vom Titel runter will. Was genau der Richter darunter versteht, kann er so hindrehen wie er will. Normalerweise liegt es "zufällig" immer leicht über dem, was der Antragsteller vorlegen kann.

Ich würde sagen, daß ca. 20 Erwerbsbemühungen ausreichen sollten - schließlich braucht es mindestens einen Arbeitstag eine Bewerbung zu schreiben, zum potentiellen Arbeitgeber zu fahren und mit dem selbstgebastelten Schild für seine Einstellung zu demonstrieren oder zumindest die Gründe für die Ablehnung (alles fürs Gericht) einzuholen.
"Papa muß rein du dummes.."

Noch so ein Slogan und ich werd gekickt^^
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Telepapi - 15-03-2011, 17:25
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

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