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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#37
(15-03-2011, 06:41)Camper1955 schrieb: Auch wenn man Arbeitslos ist hat man berufsbedingte Bewerbungkosten die nicht im vollem Umfang erstattet werden. Wie verhält sich dort das Unterhaltsverknechtungsgesetz?
Man bekommt einen monatlichen verfügbaren Werbungkostensatz. Wie hoch dieser ist weiß ich nicht. Wo ich das letzte mal arbeitslos war betrug er mind. über 250 EUR.

(15-03-2011, 06:41)Camper1955 schrieb: 1. Zunächst einmal mit dem potentiellen Arbeitgeber abklären, ob er die Bewerbungskosten übernimmt. Sowohl Zusage, als auch Absage sollten schriftlich erfolgen.
Wenn der potentielle Arbeitgeber was dazu gibt... , kommt der Rest übers Arbeitsamt, was sich sogar noch positiv über dein Monatsbudget beim AA bemerkbar macht.

(15-03-2011, 06:41)Camper1955 schrieb: 2.) Wenn der Arbeitgeber schriftlich abgesagt hat, dann Antrag beim Arbeitsamt stellen, mit dem Nachweis, der schriftlichen Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und der schriftlichen Absage der Bewerbungskostenübernahme. Du brauchst Dich nirgends vorstellen, wenn nicht die Zusage einer Bewerbungskostenübernahme vorliegt.
Den Bogen für eine Absage der Bewerbungskostenübernahme lass ich mir erst nachträglich unterschreiben. Unterschreibt der potenzielle Arbeitgeber nicht, übernimmt das Amt die Kosten. (Bis zu einem monatl. Limit, wie hoch das ist weiß ich nicht mehr)

(15-03-2011, 06:41)Camper1955 schrieb: Das ist ein Märchen, 20 - 30 Bewerbungen im Monat schreiben zu müssen, wenn ein anderer da ist, der die Restunterhaltspflicht übernehmen kann. In deinem Fall die Kindesmutter/Kindesmütter. Das sagt der § 1603 Abs. 2 BGB
Du musst nicht mehr Bewerbungen schreiben, als Dir auch erstattet werden. Das sind 52 Bewerbungen in Jahr bisher. Nur wenn die schriftliche Zusage des Arbeitsamtes vorliegt, dass Dir jede Bewerbung erstat
tet wird, dann gehst Du auf die 20 - 30 Bewerbungen im Monat.
Das ist doch mal ne positive Nachricht Smile. Vor einiger Zeit war das noch anders.

(15-03-2011, 06:41)Camper1955 schrieb: Auch hier kannst Du aber vorher beim potentjellen Arbeitgeber anfragen, wie das mit der Bewerbungskostenerstattung für eine schriftliche Bewerbung ist. Kann ja sein, dass der potenzielle Arbeitgeber diese Kosten erstattet. Eine Antwort darauf sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Das Arbeitsamt übernimmt in jedem Fall die Kosten! Solange das monatliche Limit nicht überschritten ist.

(15-03-2011, 06:41)Camper1955 schrieb: Das Auskunftsersuchen kannst Du im übrigen auch alle 2 Jahre stellen. Kann ja sein, dass Deine 3 Kiddis Lottomillionäre werden, oder von Oma und Opa einen Batzen Geld erben.
Oki weiß bescheid... . Big Grin
Das heißt ist sollte weiterhin die Titel bedienen weil ich sonst evtl. schlechter fahre?

(15-03-2011, 06:41)Camper1955 schrieb: In jedem Fall muss Dir aber der Betrag bleiben, der neben dem Sozialhilfesatz von 364,00 € den Umgang sichert und Deine Wohnkosten (Warmmiete)
Gut zu wissen... .
Ist das wirklich so? Siehe eine Frage weiter höher?


(15-03-2011, 06:41)Camper1955 schrieb: Normalerweise könnte er auf Dein Einkommen derzeit überhaupt nicht zurück greifen, denn zu den 1780,00 € müssen noch die Werbungskosten dazu gerechnet werden. § 850 f ZPO, Abs. 2

Im Fall der Arbeitslosigkeit sieht es wieder anders aus. Denn der § 850 c ZPO gilt nur für Erwerbstätige. Ich nehme an, in diesem Fall gelten die Sozialrechtlichen Maßstäbe. Also 364,00 € + KDU + die Beträge, die Du derzeit bezahlst, + Umgangskosten.

Für jemanden der sich a bisserl damit auskennt, ist das vollkommen normal, da familienrechtlich nach dem § 5 II Nr. 2 JVEG (Justizvergütungs-und-entschädigungsgesetz) gerechnet wird, sofern ein Anspruch auf berufsbedingte Nutzung eines PKW besteht.

Schau dazu mal im Punkt 10.2.2 Deiner unterhaltsrechtlichen Leitlinien nach.

Die Kosten die DAS ARBEITSAMT STELLT SIND AUFJEDENFALL DRIN (mehr als 950 EUR dasein sind LOCKER DRIN!!!). Legen potentielle Arbeitgeber NOCH mehr DRAUF IST ES DEIN GEWINN!! *rofl* Lehnen diese ab tritt dein VATERLAND ein! Big Grin Du bist Deutschland... . POTENZIELLE ARBEIT MACHT FREI!
Geben Arbeitgeber nur einen gewissen Teil auf die Reisekosten / Bewerbungskosten erhälst du den Rest von DEUTSCHLAND. http://www.youtube.com/watch?v=3Y5yHyraAic

Anwalt = gut, Treuhänder = scheiße. Muss mir gegen EUR´s Infos beim Anwalt holen, wenn ich Infos brauche. Ansonsten gilt allgemein: wer bei einer Zeitarbeit angestellt ist wo ja die Einsatzorte wechseln könnten, was ja zwangsläufig nicht sein muss, müssen die PKW Kosten einfache Strecke mit 0.30cent/km angerechnet werden.
(hoffentlich sind dann auch öffentliche gut zugängliche öffentliche Verkehrsmittel weit weg) *rofl*
Nutz einfach die Tools die die Gesetzgeber legalisiert haben. Zeitarbeit RULES!!! Die berufl. Aufwendungen kann man dann VOLL ANRECHNEN OHNE UMZUG Big Grin

Man kommt bei Bedarf auch sehr leicht raus... . Ein paar Krankenscheine und endlose telefonate mit der Personalabteilung + passive Demotivation beim Kunden ^^. GEILES LEGALISIERTES INSTRUMENT Big Grin

Und NUN SPIEL ICH GEIGE Big Grin
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RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von DerFragensteller - 15-03-2011, 07:22
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

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