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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#32
(15-03-2011, 03:04)Camper1955 schrieb: Langsam langsam
na LOGO Smile

(15-03-2011, 03:04)Camper1955 schrieb: Fangen wir nochmal ganz von vorne an.
*freu* ?

(15-03-2011, 03:04)Camper1955 schrieb: 1.)Wie hoch ist Dein Nettoeinkommen?
ca. 2100 EUR, was allerdings schwankt, inkl. erwartete Steuerauszahlung / Rückzahlung! (Wobei Ihr es bei INSO immer auf eine Steuerschuld / Rückzahlung ankommen lassen müsst!!!) In der Wohverhaltensphase nach Abschluss der Inso spielt das wiederrum (Zauberhand???), keine Rolle mehr.

(15-03-2011, 03:04)Camper1955 schrieb: 2.)Wie hoch ist der derzeit titulierte Betrag?
2x80 EUR (per Abänderung vor ca. 10-12 Monaten von 120 EUR auf eben 80 EUR heruntergesetzt), 1x65 EUR (3 uneingeschränkte Titel mit insgesamt 225 EUR sind angeblich uneingeschränkt pfändbar), die ich momentan auch zahlen kann, da ich ja noch nicht arbeitslos bin

(15-03-2011, 03:04)Camper1955 schrieb: 3.) Wie hoch sind Deine berufsbedingten Aufwendungen und woraus bestehen diese?
ca. 675 EUR, aus Fahrtkosten durch PKW und wechselnde Einsatzorte, was einen Umzug UNMÖGLICH macht, daher werden diese Aufwendungen 100% AKTZEPTIERT. (bzw. wurden erst nach einer Gerichtsverhandlung aktzeptiert! Mein Anwalt hat auf 40 EUR plädiert, ich hab mich auf einen Vergleich geeinigt ---> 80 EUR der Kinder in den alten Bundesländer)
ca. 300 EUR wurden mir "freigegeben" um die Kinder mindestens 2 mal im Monat zu sehen. (Ohne mein 3. Kind zu berücksichtigen)

(15-03-2011, 03:04)Camper1955 schrieb: 4.) Wie viele unterhatlsberechtigte Kinder hast Du, und wie alt sind die?
3 Kinder in der 1. Altersstufe in der Düsseldorfer Tabelle 2011

aber nun bin ich bald ALG 1 Empfänger mit gültigen 3 Titeln (2x80 und 1x65 EUR) insgesamt 225 EUR. Gehaltsnachweise hab ich wie gesagt bereits vor 10 Monaten pflichtgemäß abgegeben.

Reicht hier einfach nur ne Pfändungsfreigrenze von 950 EUR beim Amtsgericht? Habe absolut keine Lust die Titel nach so kurzem Zeitraum erneut anzufechten. Die Erfolgschancen, das wenn argumentiert wird vor Gericht das es sich um "vorrübergehende" Arbeitslosigkeit handelt, sehr gering sind.

Deshalb nochmals die Fragen. Reicht es aus beim Amtsgericht ne Pfändungsfreigrenze festzusetzten und ALG 1 auf ein anderes Konto (nicht meins) überweisen zu lassen?

Gruß
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RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von DerFragensteller - 15-03-2011, 03:43
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

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